Widerrufsjoker sticht bei Krediten nach wie vor

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Die Allianz-Lebensversicherungs-AG muss den Widerruf eines Kreditnehmers auch noch nach fast 9 Jahren akzeptieren. Das hat jetzt das Landgericht Stuttgart in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil entschieden (Az.: 29 O 270/16). Insgesamt ging es bei dem Fall um Darlehensverträge in Höhe von knapp 164.000 Euro. Die Kreditverträge wurden am 4. Dezember 2006 abgeschlossen, der Widerruf durch den Darlehensnehmer erfolgte dann am 4. September 2015. „Die Allianz-Lebensversicherung hat den Widerruf unseres Mandanten zunächst nicht akzeptiert. Das Gericht hat sich aber unserer Rechtsauffassung angeschlossen, dass die Widerrufsbelehrung nicht der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Fassung entsprochen hat“, sagt Andreas M. Lang, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltskanzlei und zuständiger Anwalt in dem Fall. Damit habe die 2-wöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen. „Das haben die Stuttgarter Richter uns jetzt bestätigt“, so Lang.

Die von der Allianz Lebensversicherung genutzte Widerrufsbelehrung enthält bezüglich des Fristbeginns lediglich den Hinweis, die Frist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. „Damit ist nicht klar, wenn die Frist denn nun genau anfängt. Und das ist zu wenig“, erläutert der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht. Das Urteil stellt klar, dass die Darlehensverträge des Nieding+Barth-Mandanten, nachdem keine wirksame Widerrufsbelehrung erteilt wurde, „innerhalb offener Frist wirksam widerrufen“ werden konnten.

„Die Entscheidung der Stuttgarter Richter zeigt einmal mehr, wie lohnend es für Kreditnehmer sein kann, ihre Darlehensverträge mit Blick auf die Widerrufsbelehrung juristisch prüfen zu lassen“, sagt Lang. „Das gilt auch heute noch für ab dem 11. Juni 2010 geschlossene Darlehensverträge, denn diese sind vom – auf Wunsch der Banken vom Bundestag am 18. Februar 2016 beschlossenen – Wegfall des sogenannten ewigen Widerrufs nicht betroffen. Schließlich hat man so die Chance, ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung aus einem sehr viel höher verzinsten Kredit herauszukommen und von den zurzeit niedrigen Zinsen zu profitieren“, erläutert Lang.


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