Widerrufsrecht – Gesetzesänderung 2016 | Fristablauf für viele Altverträge am 21.06.2016!

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Das sogenannte ewige Widerrufsrecht endet für viele Altverträge zur Finanzierung einer Immobilie aufgrund einer erst am 21.03.2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung mit Ablauf des 21.06.2016.

Ca. 80 % der Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkreditverträgen zur Finanzierung einer Immobilie, welche zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, sind widerrufbar.

Was sollten Verbraucher, die einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, jetzt tun?

Verbraucher, welche zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, sollten diesen Darlehnsvertrag jetzt schnell anwaltlich überprüfen lassen. Nach einem wirksamen Widerruf kann alleine durch die überzahlten Zinsen bei einem Vertrag zur Immobilienfinanzierung, der bereits zehn Jahre durchgeführt und beendet ist, ein überzahlter Zinsbetrag von über 50.000 € entstehen. Häufig ist nicht bekannt, dass auch die überzahlten Zinsen zurückgefordert werden können. In manchen Fallkonstellationen hat der wirksame Widerruf eines Darlehens zur Finanzierung einer Immobilie eine Ersparnis von 50.000 € zur Folge.

Auf der Internetseite der Kanzlei Fathieh können Sie auf folgender Unterseite www.kanzlei-fathieh.de/gesetzesaenderung-widerrufsrecht-2016.html weitere Informationen zu der am 21.03.2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, die sich auf das Widerrufsrecht der Verbraucher bezieht, ersehen. Wenn Sie Sie in der Zeit vom 01. September 2002 bis zum 10. Juni 2010 einen Kreditvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben, sollten Sie wegen dem Erlöschen der Frist für viele Immobiliardarlehensverträge mit Ablauf des 21. Juni 2016 umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren und sich dort anwaltlich beraten lassen. Hierdurch kann für Sie ein ganz erheblicher finanzieller Vorteil entstehen.

Auf der folgenden Kanzleiunterseite zum Widerrufsrecht www.kanzlei-fathieh.de/widerruf.html befindet sich ein Kanzleivideo zum Thema Widerruf eines Kreditvertrages und über den Hinweis auf die Gesetzesänderung hinaus weitere Informationen zum Widerrufsrecht. Darüber hinaus befindet sich auf dieser Kanzleiseite auch ein Kanzleivideo zur Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht 2016.

Die Kanzlei Fathieh befindet sich in der Nähe des Heidelberger Adenauerplatzes und des Bismarckplatzes. Gegenüber der Kanzlei befindet sich das Carré. Die Kanzlei ist über die Autobahn auch aus Mannheim gut erreichbar. Seit nunmehr – Stand 26.04.2016 – 7 Jahren und drei Monaten, befindet sich die Kanzlei Fathieh nunmehr nicht mehr in der Weststadt von Heidelberg, sondern in noch zentralerer Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Heidelberger Bismarckplatzes.

Im Hinblick auf das Widerrufsrecht für Immobiliardarlehensverträge beraten in der Kanzlei Fathieh sowohl Herr Rechtsanwalt Dr. jur Opitz-Bonse als auch ich selbst.

Kanzlei Fathieh / Rechtsanwalt Kian Fathieh


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