Widerspruch bei Renten- und Lebensversicherungen möglich!

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Hohe Ersparnis durch Widerspruch bei Lebensversicherungen mit Policenmodell

Versicherungsnehmer, die im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, können dieser auch heute noch widersprechen. Denn genau wie Kreditinstitute bei Abschluss eines Darlehensvertrages, sind auch Versicherungsgeber dazu verpflichtet, über ein bestehendes Widerspruchsrecht zu belehren. Fehlt es an einer solchen Widerspruchsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, so kann ein Widerspruch heute noch erklärt werden. Schätzungsweise besteht für mehr als die Hälfte aller Versicherungsnehmer immer noch ein Widerspruchsrecht.

Formfehler als Grundlage für Widerspruchsrecht

Eine Vielzahl der verwendeten Widerspruchsbelehrungen, die in den Jahren 1994 bis 2007 von großen Versicherungen wie der Nürnberger Lebensversicherung AG, der ASPECTA Lebensversicherung AG, der Allianz Lebensversicherung AG und vielen anderen bei dem Policenmodell verwendet wurden, entsprechen bereits aufgrund der äußeren Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Doch auch inhaltliche Defizite sind bei einem genauen Blick festzustellen. So wurde teilweise nicht darüber belehrt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Des Weiteren sind in Belehrungstexten für den Versicherungsnehmer ungenaue Formulierungen bzgl. der Widerspruchsfrist genutzt worden. Durch die Unachtsamkeit bei der Formulierung der Belehrungen haben die Versicherungsinstitute das „ewige“ Widerspruchsrecht begründet.

Finanzieller Vorteil durch Widerspruch für Versicherungsnehmer

Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass Lebensversicherungen sich immer weniger für den Versicherungsnehmer lohnen. Außerdem kündigt inzwischen jeder zweite Versicherungsnehmer vorzeitig seine Lebensversicherung. Allein im Jahr 2015 wurden Verträge im Wert von mehr als 13 Milliarden Euro abgebrochen. Sinkende Renditen, die persönliche Situation des Versicherungsnehmers oder eine falsche Beratung sind nur einige Gründe hierfür. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nicht rentabel. Wurden erst wenige Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt, bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Bei einem Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer sämtlich eingezahlte Raten plus Zinsen zurück. Der Widerspruch bietet daher unschlagbare wirtschaftliche Vorteile.

Widerspruch erfolgreich mit Werdermann I von Rüden durchsetzen

Unzählige Versicherungsnehmer sind durch dieses Vorgehen der Versicherungen betroffen und können sich ihr Geld zurückholen. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Quote der Versicherungsverträge mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auf rund 60 %. Dennoch ist jeder Fall individuell zu betrachten.

Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet Ihnen deswegen eine kostenlose Prüfung des Versicherungsvertrages auf ein bestehendes Widerspruchsrecht an. Nachdem unsere Anwälte den Vertrag und die Rechtslage begutachtet haben, erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Aussichten und die potentielle Ersparnis im Falle eines Widerspruchs!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen auf unserer Homepage, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


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