Lebensversicherungen – Ersparnis retten durch Widerspruch?

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Finanzielle Lage vieler Lebensversicherer angespannt

Eine Lebensversicherung abzuschließen, galt lange als sinnvolle und vor allem sichere Vorsorge. Millionen deutsche Verbraucher sind Kunden einer Lebensversicherung, zahlen seit Jahren Beiträge und vertrauen auf die Effizienz dieses Systems. Doch die Fassade der Finanzdienstleister bröckelt: Die lange Phase der Niedrigzinsen (teilweise sogar Negativzinsen) geht auch an Versicherungen nicht spurlos vorbei. Aktuellen Berichten zufolge gibt es viele Lebensversicherungen, die kaum noch Überschüsse erzielen. In einzelnen Fällen gibt es sogar negative Bilanzen, die Zahlen sind rot. Nicht unwahrscheinlich ist, dass die Kunden diesen Trend zu spüren bekommen. Die Versicherungen müssen Rücklagen bilden, die finanzielle Lage ist angespannt.

Ersparnis langjähriger Kunden in Gefahr?

Besonders problematisch kann es für langjährige Kunden werden, die ihren Versicherungsvertrag vor mehr als einem Jahrzehnt unterschrieben haben. In diesem Zeitraum und noch früher gaben die Lebensversicherer oftmals Garantien über enorm hohe Renditen ab – aus heutiger Sicht unvorstellbar. So garantierten Lebensversicherungen Ende der 90er Jahre nicht selten über 7 Prozent Rendite – ein Wert, der heute angesichts der schwierigen finanziellen Situation kaum einzuhalten ist. Statistiken zeigen, dass ein Kunde einer Lebensversicherung heute häufig wesentlich weniger Geld bekommt als ihm ursprünglich versprochen wurde. In manchen Fällen geht es sogar so weit, dass der final ausgezahlte Wert unter der realen Ersparnis (also der Summe aller Beiträge ohne Zinsen) liegt. 

Ausstieg aus Lebensversicherung mittels Widerspruch

Wie kann man den drohenden Verlust des eigenen, mühsam angesparten Kapitals abwenden? Stets haben Kunden die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Folge einer Kündigung ist, dass der Finanzdienstleister an den Versicherten den sogenannten Rückkaufswert auszahlt. Dieser liegt in der Regel unter der tatsächlichen Ersparnis, sodass der Kunde bei dieser Lösung ebenfalls Geld verliert. Ähnlich sieht es bei Angeboten zum vorzeitigen Ausstieg aus, die manche Versicherungen ihren Kunden unterbreiten. 

Doch eine weitere Möglichkeit besteht häufig: Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, könnten mithilfe des „ewigen“ Widerspruchsrechts aussteigen. In tausenden Fällen besteht das Recht zum Widerspruch gegenüber der Versicherung noch heute. Zurückzuführen ist das auf fehlerhafte Dokumente, die bei Vertragsschluss genutzt wurden. Die eigentlich 14-tägige Frist des Widerspruchsrechts setzte deswegen nicht ein, sodass der Widerspruch heute noch ausgeübt werden kann. Beim Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Der Kunde erhält alle je gezahlten Beiträge abzüglich eines Risikoanteils zurück. Durch einen Widerspruch erleidet der Versicherte also keinen Verlust. Wer die Möglichkeit hat und Vertragspartner einer finanziell angeschlagenen Versicherung ist, sollte in Erwägung ziehen, seine Vertragsunterlagen auf das Bestehen eines Widerspruchsrechts hin überprüfen zu lassen. 

Wer ist bei Lebensversicherungen zum Widerspruch berechtigt?

Um das „ewige“ Widerspruchsrecht nutzen zu können, bedarf es grundsätzlich einer Voraussetzung: Die Lebensversicherung muss bei Vertragsschluss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt haben. Eine Belehrung erhält jeder Kunde und soll durch sie über den Widerspruch aufgeklärt werden. Zwischen 1994 und 2007 nutzten unzählige Versicherungen auf dem europäischen Markt jedoch Belehrungen, die Fehler und Lücken enthielten. Der BGH legte fest, dass als Folge die Frist des Widerspruchsrechts nie zu laufen begann und der Widerspruch damit „ewig“ möglich ist.

Kostenlose Erstberatung durch Werdermann | von Rüden

Als Grundsatz bleibt aber bestehen, dass jeder Fall einzeln begutachtet werden muss. Nur eine professionelle Überprüfung der juristischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten kann ergeben, ob der Widerspruch möglich und überhaupt sinnvoll ist. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihren Versicherungsvertrag und geben Ihnen eine verständliche und klare Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und Ihrer Risiken.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung.


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