Wie bekomme ich meine Niederlassungserlaubnis?

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Rechtsanspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Nach mehreren befristeten Aufenthaltserlaubnissen und dem ständigen Besuch der zuständigen Ausländerbehörde wächst der Wunsch nach einem unbefristeten Aufenthalt, der sogenannten Niederlassungserlaubnis. Doch wie bekommt man eine solche?

Die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel

Die Antwort darauf liefert der § 9 AufenthG. Vereinfacht gesagt, hat ein Ausländer Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn er

1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis innehat,

2. er über einen gesicherten Lebensunterhalt verfügt,

3. er seit mindestens 60 Monaten einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht,

4. er grundsätzlich nicht straffällig geworden ist,

5. er in Deutschland arbeiten darf,

6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,

7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und

9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm zusammenwohnenden lebenden Familienangehörigen verfügt.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, muss die Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis erteilen. Der Zweck der Niederlassungserlaubnis ist es jedoch, dass es den Ausländern ein Bleiberecht gibt, die auf Grund der Dauer ihres Aufenthalts und ihren persönlichen Lebensumständen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind. 

Ein Ausländer kann jedoch auch vollends integriert sein und somit einen Anspruch auf Niederlassungserlaubnis haben, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen nicht unmittelbar anwendbar sind. So haben Selbstständige, Auszubildende und Minderjährige häufig auch die Möglichkeit einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erlangen. Genauso gibt es Ausnahmen wegen Krankheiten oder Behinderungen. Auch muss eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Versagung zu einem Härtefall führen würde. Zusätzlich gibt es zahlreiche Spezialvorschriften, die eine Niederlassungserlaubnis für z.B. Ehegatten von Deutschen, hochqualifizierte Berufsträger und Absolventen von deutschen Hochschulen vorsieht.

Anwalt gibt Klarheit und eine Perspektive

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Ihrem Fall gegeben sind, so möchte ich Ihnen Klarheit verschaffen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein großer Schritt in Richtung Einbürgerung und einer dauerhaften Lebensführung im Bundesgebiet, ohne ständige Vorsprachen bei der Ausländerbehörde.

"Wie lange muss ich auf eine Entscheidung warten?"

Wenn sie bereits einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt haben, müssen sie nicht Ewigkeiten auf eine Entscheidung der Ausländerbehörde warten. Insbesondere in großen Städten wie Berlin, Hamburg, München und Frankfurt sind die Ausländerbehörden meist überfordert.  Darunter sollen Sie jedoch nicht leiden müssen: Nach Ablauf von drei Monaten ab Antragstellung hat die Behörde über ihren Antrag zu entscheiden. Tut sie das nicht, helfen wir Ihnen schnell und effizient im Wege einer Untätigkeitsklage eine zeitnahe Entscheidung zu erzwingen.

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