Wie bekommt man bei der Autofinanzierung sein Geld zurück? Durch den Widerruf von Pkw-Darlehen!

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Immer mehr Fahrzeughersteller stehen in der Kritik, in ihre Modelle illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Die Kritik richtet sich dabei gegen die Volkswagen AG, die Audi AG und Mercedes Benz. Deshalb sind hunderttausende Fahrzeuge von Zwangs- oder freiwilligen Rückrufaktionen betroffen. Als Lösung soll ein Software-Update dienen. Betroffene, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist, haben die Möglichkeit, den jeweiligen Hersteller auf Schadensersatz zu verklagen. Doch was machen Verbraucher, die unter dem Wertverlust und Fahrverboten für Ihr Fahrzeug leiden? In diesen Fällen besteht die Option, die Autofinanzierung zu widerrufen! 

In welchen Fällen kann man eine Autofinanzierung widerrufen?

Dafür müssen Sie bei Ihrem Autokauf vom Autohändler auch eine Kfz-Finanzierung abgeschlossen haben. Mit welcher Bank die Finanzierung zustande kam, ist unerheblich, diese muss lediglich gemeinsam mit dem Kauf abgeschlossen worden sein. Außerdem müssen Sie Ihr Auto als Verbraucher gekauft haben. Dann muss die Widerrufsbelehrung noch fehlerhaft sein. Wir haben schon viele Verträge u. a. der Banken von VW, AUDI, SKODA, SEAT, PORSCHE, DAIMLER, BMW geprüft und Fehler erkannt.

Wie lange ist der Widerruf der Autofinanzierung möglich?

Verbraucher haben 14 Tage Zeit, einen Kreditvertrag zu widerrufen. Bei fehlerhaften Finanzierungsverträgen beginnt diese Frist nicht zu laufen. Das heißt, auch Jahre nach dem Vertragsabschluss können Sie die Autofinanzierung noch widerrufen. Da der Autokauf und der Finanzierungsvertrag verbunden sind und Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen, hat dies zur Folge, dass auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten die bereits gezahlten Raten, sowie Ihre bezahlte Anzahlung erstattet.

Bekomme ich den gesamten Betrag zurück oder wird etwas abgezogen?

Bei Finanzierungsverträgen, die vor dem 13.06.2014 geschlossen wurden, werden Sie eine Nutzungsentschädigung an die Bank zahlen müssen. Dies erfolgt zum Ausgleich des Wertverlust, der durch das Nutzen des Fahrzeugs entstanden ist. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich anhand der zu erwartenden Laufleistung des Fahrzeugs und Ihrem Nutzen, also den von Ihnen gefahren km. Diese ist in den meisten Fällen nicht besonders hoch. Bei Verträgen ab dem 14.06.2014 verfolgen wir Ihren Anspruch auf Rückzahlung der Raten und Anzahlung – ohne dass Ihnen eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Gerne berechnen wir Ihnen die Nutzungsentschädigung für Ihren Fall und beantworten Ihre Fragen zum Thema Widerruf der Autofinanzierung. Nutzen Sie hierzu unsere kostenlose telefonische Beratung.

Gerne können Sie uns Ihre Vertragsunterlagen übersenden – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und erläutern Ihnen kostenlos Ihre rechtlichen Möglichkeiten!



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