Wie berechne ich die Wochenarbeitszeit?

  • 1 Minuten Lesezeit

Es kommt vor, dass Arbeitnehmer eine monatliche Vergütung für eine feste Stundenzahl im Monat erhalten. Für einige arbeitsrechtliche Regelungen und Ansprüche kommt es auf die Wochenarbeitszeit an, z.B. § 23 I Satz 4 KSchG mit der Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Ausgehend von 12 Monaten im Jahr und 52 Wochen ergibt sich ein Divisor von (52/12) 4,33. Die Monatsstundenzahl ist somit durch 4,33 zu dividieren, um die Wochenarbeitszeit zu erhalten.

Hier ein Beispiel:

Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung wegen einer Kündigung geht es um die Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer, um damit zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht.

Unter anderem erhält die Arbeitnehmerin Fleissig monatlich 1.000,00 € für 155 Stunden im Monat nach ihrem Arbeitsvertrag. Herr Gehtso erhält 750,00 € für 100 Stunden im Monat. Mitarbeiter Wenig arbeitet auf 400 € - Basis insgesamt 60 h im Monat. Wie sind diese Arbeitnehmer zu berücksichtigen bzw. wie wird der Wert für § 23 I Satz 4 KSchG ermittelt?

Fleissig: 155 h ./. 4,33 = 35,8 h/Woche

Sie arbeitet mehr als 30 h in der Woche ist ist mit dem Wert 1 zu berücksichtigen.

Gehtso: 100 ./. 4,33 = 23,09 h/Woche

Er arbeitet weniger als 30 h/Woche aber mehr als 20, ist mit 0,75 anzusetzen

Wenig: 60 ./. 4,33 = 13,68 h/Woche

Mitarbeiter Wenig arbeitet weniger als 20 h in der Woche und ist mit 0,5 anzusetzen.

Wer mehr dazu wissen möchte, sollte sich an fachlich versierte Anwälte wenden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dan Fehlberg

Beiträge zum Thema