Wie geht man gegen einen falschen Schufa-Eintrag vor? Wann ist die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll?

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Die Schufa Holding AG oder kurz „Schufa“ leitet Namen und Tradition von der „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ ab. Sie erfasst Zahlungsverhalten von Personen und gibt Unternehmen Auskunft hierüber. Diese Unternehmen treffen dann oft unter Einbeziehung solcher Informationen Entscheidungen darüber, ob mit der betroffenen Person Verträge geschlossen werden, die Vorleistungen, Kredite oder sonstige Vereinbarungen enthalten, welche das Risiko eines Zahlungsausfalls beinhalten. Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, wird also sozusagen „verpetzt“.

Angesichts der teils drastischen Auswirkungen, die ein Schufa-Eintrag haben kann, ist er immer ärgerlich. Dies gilt aber umso mehr, wenn die Bonitätsbewertung, der sogenannte SCHUFA-Score, gar nicht korrekt ist. Personen, denen aus ihrer Sicht schuldlos aufgrund dieser Bewertung, ein Kredit, Ratenzahlungskauf oder Dauerschuldverhältnis wie z.B. Mietvertrag verweigert wird, stehen dabei vor besonderen Problemen.

Wie geht man also vor, wenn evtl. sogar anlässlich eines eingetretenen Schadens, Zweifel an der Richtigkeit des eigenen SCHUFA-Scores bzw. der Berechtigung eines Negativeintrages bestehen. Selbstverständlich ist zu jeder Zeit die Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglich, in den ersten Schritten aber oft noch nicht erforderlich.


1. Schufa-Datenkopie einholen

Zu Beginn jeder Überprüfung sollte – sofern noch nicht geschehen – die Informationseinholung bei der Schufa stehen. Nach Artikel 15 Abs. 3 Satz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat ein Betroffener Anspruch auf Erteilung einer Kopie der personenbezogenen Daten, welche ein Verantwortlicher über ihn verarbeitet. Zur Erfüllung dieses Anspruchs stellt die Schufa auf Anfrage des Betroffenen eine Datenkopie zur Verfügung.

Die Datenkopie kann online über die Internetseite der Schufa angefordert werden. Sie ist kostenlos und nicht zu verwechseln mit einer kostenpflichtigen Schufa-Bonitätsauskunft, die zur Vorlage an Dritte, wie z.B. einen Vermieter gedacht ist. Beachten Sie auch, dass teilweise Drittanbieter auftreten, welche für die Einholung der bei der Schufa selbst kostenlosen Datenkopie Geld verlangen.


2. Schufa-Datenkopie auswerten

Anhand der Schufa-Datenkopie kann meist festgestellt werden, ob der Schufa-Score korrekt ist. Hierfür ist zunächst wesentlich, wann eine Schufa-Score als falsch angreifbar ist. Bonitätsbeurteilungen werden entsprechend einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2011 (Az.: VI ZR 120/10) nämlich zu einem wesentlichen Teil als Meinungsäußerungen angesehen und sind insoweit nur bedingt überprüfbar. In der Regel sind Bonitätsbeurteilungen, welche auf einem anerkannten Verfahren basieren, dann als Meinungsäußerungen zulässig, wenn sie anhand einer richtigen Tatsachengrundlage getroffen worden sind.

Einen negativen Schufa-Eintrag, der regelmäßig die Ablehnung von Krediten oder sonstigen Verträgen nach sich zieht, gibt es in der Regel aber nur, wenn die Schufa Informationen über nicht erbrachte oder verspätete Zahlungen verarbeitet. Diese werden oft durch die Gläubiger selbst an die Schufa gemeldet und sind ggf. aus der Schufa-Datenkopie ersichtlich. Sind solche Meldungen fehlerhaft, ist die Tatsachengrundlage unzutreffend und der Schufa-Score entsprechend angreifbar. Die Prüfung der Schufa-Datenkopie ist dementsprechend darauf zu konzentrieren, ob die von der Schufa berücksichtigten Meldungen berechtigt sind.

Gibt es hier aus Sicht des Betroffenen einen oder mehrere unberechtigte Einträge ist es zumindest dann sinnvoll weiterzumachen, wenn daneben keine berechtigten negativen Einträge bestehen. Unberechtigt können Einträge nicht nur deswegen sein, weil sie inhaltlich falsch sind, sondern in vielen Fällen auch aus formellen Gründen, z.B. weil sie ohne vorherige Ankündigung erfolgt sind oder die eingetragene Forderung strittig ist.


3. Zur Löschung fehlerhafter Eintragungen auffordern

Finden sich fehlerhafte bzw. unberechtigte Eintragungen in der Schufa-Datenkopie, sollte das Unternehmen, von welchem die entsprechende Mitteilung ausging, zur Beseitigung und für die Dauer einer Überprüfung ggf. die Schufa zur Einschränkung der Verarbeitung aufgefordert werden.

An dieser Stelle kann es –  vom Einzelfall abhängig – eher ratsam sein, einen Anwalt einzuschalten.  Zudem kann eine anwaltliche Prüfung auch weitere mögliche Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ergeben oder weitere Möglichkeiten aufzeigen, etwa das Risiko einer Wiederholung zu reduzieren.

Im Falle eines DSGVO-Verstoßes können Anwaltskosten als Schadensersatz bei dem für den Schufa-Eintrag verantwortlichen Unternehmen eingefordert werden. Im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung kann das beim Mandanten liegende Kostenrisiko über diese abgedeckt sein. Eine fundierte Deckungsanfrage kann in solchen Fällen in der Regel eine schnelle Klärung erzielen.


4. Weiteres Vorgehen im Falle einer Ablehnung der Löschung

Sollte die Löschung eines unberechtigten Eintrages verweigert werden, besteht die Möglichkeit die Löschung gerichtlich durchzusetzen. Spätestens an dieser Stelle wird in der Regel die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt notwendig sein.
In einigen Fällen kann das Problem eines falschen Schufa-Eintrages auch, nachdem es durch eine Löschung eigentlich schon gelöst erschien, zu einem späteren Zeitpunkt erneut auftreten, als negative Informationen wiederholt an die Schufa gemeldet werden. Insbesondere in einem solchen Fall empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwaltes insbesondere auch zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches.

Als deutschlandweit tätige Kanzlei im Bereich des Datenschutzrechts stehen wir ihnen bei Problemen mit Schufa-Einträgen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Prüfung und ggf. Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Löschung, Beseitigung und Schadensersatz. Gerne können Sie uns über das Kontaktformular eine unverbindliche Mandatsanfrage mit Schilderung Ihres konkreten Problems zusenden.

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