Löschung Schufa-Eintrag:
- 3 Minuten Lesezeit
Rechtmäßigkeit eines Schufa-Eintrags – Wie können Sie gegen einen Schufa-Eintrag vorgehen?
A. Was ist ein Schufa-Eintrag?
Ein Schufa-Eintrag ist ein Eintrag in der Datenbank der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), eine der größten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, die wirtschaftlich relevante Informationen von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und speichert. Diese Daten bekommt die Schufa von ihren Vertragspartner wie Banken, Sparkassen, Leasingunternehmen und Versicherern übermittelt. Zusammengefasst werden die Daten in einer sog. „Schufa – Bonitätsauskunft“.
B. Rechtliche Grundlagen der Schufa-Auskunft
Die Schufa-Auskunft unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung und Weitergabe von Daten durch die Schufa sind vor allem dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu entnehmen.
Das BDSG und die DSGVO legen fest, wie Unternehmen personenbezogene Daten erheben, speichern und verarbeiten dürfen. So dürfen zum Beispiel nur solche Daten, die für die Bonitätsprüfung notwendig sind, gespeichert werden. Daten zum Einkommen und Vermögen, zum Familienstand, zur Nationalität oder religiösen und politischen Weltansichten speichert die Schufa nicht (vgl. Art. 5 DSGVO).
Mit Eintritt der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wurde zudem die Voraussetzung für EU-weite einheitliche Datenschutz-Standards geschaffen. Diese gelten für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Artikel 6 der DSGVO erlaubt die Datenverarbeitung. Einer konkreten Einwilligung des Verbrauchers (sog. „Schufa-Klausel“), bedarf es dabei nicht mehr sonder Art. 6 I f) DSGVO legt als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten an die Schufa das Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ an der Datenverarbeitung fest.
Inwiefern die derzeitige Berechnung des Schufa-Scorings mit der DSGVO konform ist, wird aktuell vom EuGH geprüft. Zum Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen urteilte das EuGH bereits im Mai 2023 zugunsten von Verbrauchern, die nun einfacher eine Entschädigung erhalten.
Zu der Frage, wie lange Auskunfteien Daten speichern und verwenden dürfen, enthält die DSGVO zwar keine konkreten Regelungen mehr, die Auskunfteien in Deutschland haben aber gemeinsam mit den zuständigen Aufsichtsbehörden einen Code of Conduct zur Regelung der Löschfristen festgelegt, der Rechtssicherheit und Klarheit schaffen soll.
Tipp: Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie zudem das Recht darauf mindestens einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anzufordern, in der alle Schufa-Einträge aufgelistet sind und zu entnehmen ist, wer diese veranlasst hat.
C. Wie kann man gegen einen negativen Schufa-Eintrag vorgehen?
Ein schlechter Bonitätsscore - also eine geringe Bonität - kann dazu führen, dass Anträge auf Kredite, Mobilfunkverträge oder andere Finanzprodukte abgelehnt werden und damit vielfach zu Problemen führen. Negative Schufa-Einträge verschlechtern den Bonitätsscore - wichtig ist es also zu wissen, was Sie gegen einen negativen Schufa-Eintrag unternehmen können.
I. Lösch- und Speicherfristen:
Nach dem BDSG, der DSGVO und des Schufa-Regelwerks bleiben negative Einträge nicht per se endlos bestehen, sondern müssen nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden.
Es gelten folgende Löschfristen:
Nachweislich falsche oder veraltete Einträge muss die Schufa sofort löschen. Ist der Eintrag fehlerhaft oder nicht mehr aktuell, sollte die Schulde folglich umgehend zur Korrektur aufgefordert werden. Lehnt die Schufa die Löschung eines unberechtigten Eintrags ab, kann ein Anwalt weiterhelfen.
Bei abgeschlossenen Insolvenzverfahren, der Restschuldbefreiung und Schufa-Informationen zur Privatinsolvenz wird der Schufa-Eintrag nach sechs Monaten gelöscht.
Kredit- oder Konditionsanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht.
Beglichene Forderungen werden drei Jahre nach Vollzahlung der zu Grunde liegenden Forderungen gelöscht. Ab Zahlung werden sie mit "erledigt vermerkt", was gleichfalls einem Negativmerkmal gleichkommt.
II. Wichtig: Neue Kulanzregelung seit Mai 2024
Seit Mai 2024 gilt eine neue Kulanzregelung für die Auskunfteien: Wenn einen offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach ihrer Meldung an die Schufa beglichen wird, kann der negative Eintrag schon nach 1.5 Jahren gelöscht werden – vorausgesetzt, es liegen keine weiteren negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vor.
D. Zusammengefasst:
Die Schufa sammelt und speichert wirtschaftlich relevanten Informationen von Verbrauchern und Unternehmen.
Ein negativer Bonitäts-Score erschwert beispielsweise die Aufnahme eines Kredites oder das Abschließen eines Mobilfunkvertrags sowie die Anmietung von Immobilien.
Die Datenspeicherung unterliegt jedoch strengen Anforderungen. Gegen falsche und veraltete Einträge kann sofort vorgegangen werden und auch die Neureglung seit Mai 2024 ermöglich es negative Schufa-Einträge in vielen Fällen schneller zu löschen.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahr Schufa-Betroffene in vielen Fällen erfolgreich gegen die Schufa Holding AG und einmeldene Stellen.
Artikel teilen: