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(Wie) kann man Unterhaltsvorschuss beenden?

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Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlt, stellt sich schnell die Frage: Wie wird der Lebensunterhalt des Kindes gesichert? Der Unterhaltsvorschuss bietet hier eine Lösung und unterstützt den betreuenden Elternteil finanziell. Wenn Sie jetzt aber als Unterhaltszahlender bereit sind, die Unterhaltszahlung wieder aufzunehmen – auch, um Schulden zu vermeiden – erfahren Sie hier,

  1. wie das geht,
  2. was zu beachten ist sowie
  3. wie Sie die korrekte Höhe ermitteln dessen, was Sie – vielleicht nach langer Zahlungsunterbrechung und geänderten Rahmenbedingungen – eigentlich zahlen müssen.

Wer zahlt den Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat, genauer gesagt durch das Jugendamt, ausgezahlt. Der Staat springt ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keine oder unzureichende Zahlungen leistet. Der betreuende Elternteil kann einen Antrag beim Jugendamt stellen, um den Vorschuss zu erhalten, sobald feststeht, dass der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt.

Wann endet der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet, sobald der unterhaltspflichtige Elternteil wieder regelmäßig zahlt oder das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Auch eine Heirat oder das Zusammenleben der Eltern kann dazu führen, dass der Anspruch entfällt. In manchen Fällen endet der Vorschuss auch, wenn das Kind eigene Einkünfte hat, die seinen Unterhalt sichern.

Selbstbehalt und Rückzahlungspflicht

Der unterhaltspflichtige Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn sein Einkommen den sogenannten Selbstbehalt übersteigt. Dieser Selbstbehalt stellt sicher, dass dem zahlungspflichtigen Elternteil genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleibt. 2024 liegt der Selbstbehalt für erwerbstätige Personen bei 1.450 € monatlich. Sollte das Einkommen des Unterhaltspflichtigen diese Grenze übersteigen, ist er verpflichtet, den vom Jugendamt vorgestreckten Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen.

Wie beendet man den Unterhaltsvorschuss?

Um den Unterhaltsvorschuss zu beenden, muss das Jugendamt informiert werden, sobald der unterhaltspflichtige Elternteil wieder regelmäßig zahlt. Dies stellt sicher, dass keine weiteren Vorschüsse mehr geleistet werden.

Wann und wie wen informieren?

Sobald der unterhaltspflichtige Elternteil wieder regelmäßig Unterhalt zahlt, ist es zwingend erforderlich, dass der betreuende Elternteil das Jugendamt umgehend darüber informiert. Es reicht nicht aus, das Finanzamt oder andere Behörden zu informieren – nur das Jugendamt ist zuständig, um die Zahlungen des Unterhaltsvorschusses zu stoppen. Der betreuende Elternteil sollte auch Zahlungsnachweise des unterhaltspflichtigen Elternteils bereithalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht rechtzeitig beendet wird?

Wenn das Jugendamt nicht rechtzeitig über die wiederaufgenommenen Zahlungen informiert wird, können zu Unrecht gezahlte Vorschüsse zurückgefordert werden. Um mögliche Rückforderungen und zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden, ist es daher entscheidend, schnell zu handeln.

Genügt es, nur den Unterhaltsvorschussbetrag zu zahlen, um diesen zu beenden?

Der Unterhaltsvorschuss deckt den Mindestbedarf des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Um die Zahlungen des Jugendamts zu stoppen, reicht es, den Vorschussbetrag zu zahlen. Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, den vollen Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu leisten, sobald die finanzielle Lage dies zulässt. Das bedeutet, auch wenn es kurzfristig ausreicht, den Vorschussbetrag zu zahlen, muss der gesetzlich vorgeschriebene Betrag langfristig beglichen werden.

Was passiert, wenn ich nur Teilbeträge zahlen kann?

Wenn Sie aktuell nur Teilbeträge leisten können, bleibt die Pflicht bestehen, den gesamten Unterhalt nachzuzahlen, sobald Ihre finanzielle Situation dies ermöglicht. Es ist wichtig, das Jugendamt zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Alles in allem – jetzt Unterhalt berechnen lassen mit iurFRIEND

Die Beendigung des Unterhaltsvorschusses ist ein entscheidender Schritt, der sicherstellt, dass der unterhaltspflichtige Elternteil wieder seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt und das Schuldenrisiko beim Jugendamt minimiert wird. Dabei ist es besonders wichtig, dass diese Zahlungen regelmäßig und vollständig erfolgen, um den Vorschuss erfolgreich zu beenden und keine weiteren Rückstände auflaufen zu lassen.

Möchten Sie wissen, wie viel Unterhalt Sie aktuell an Ihr/e Kind/er zahlen müssen, füllen Sie einfach unser Formular aus. Sie verpflichten sich damit noch zu keiner Zahlung, sondern erfahren dadurch telefonisch erst einmal die Kostenhöhe.

Sie erhalten danach wie gesagt einen Anruf, um weiteres besprechen zu können. Erst, wenn Sie uns eine Vergütungsvereinbarung oder Vollmacht (fallabhängig) zurücksenden werden, beginnen wir mit der Arbeit. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!


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