Wie kann man verhindern, dass der Firmenlaptop bei Kinderpornografie-Vorwürfen beschlagnahmt wird?

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Mit dem Zuwachs an Homeoffice-Positionen und der fortschreitenden Digitalisierung ist es immer üblicher geworden, dass Angestellte von Firmenlaptops, Diensthandys und Arbeitstablets Gebrauch machen. Diese werden häufig mit nach Hause genommen und dort verwahrt. In Situationen, in denen eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Kinderpornografie (gemäß § 184b StGB) durchgeführt wird, kommt es vor, dass nicht nur persönliche, sondern ebenso Firmengeräte wie Diensthandys und Firmenlaptops von der Polizei sichergestellt werden. Mit unserer umfassenden Expertise im Bereich des Sexualstrafrechts stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um Sie vor Fehlern im Umgang mit Ihren Firmengeräten zu bewahren.

Sollten Ihre Firmengeräte bereits von der Polizei eingezogen worden sein, empfehlen wir dringend, folgende Ratschläge zu befolgen:

  1. Vermeiden Sie jegliche Aussagen gegenüber den Beamten.
  2. Informieren Sie die Beamten darüber, welche Geräte Firmeneigentum sind.
  3. Sofern Sie gewiss sind, dass die Firmengeräte ausschließlich beruflich genutzt wurden, könnten Sie erwägen, der Polizei die Passwörter mitzuteilen und um eine umgehende Überprüfung vor Ort zu bitten, mit der Hoffnung, dass die Geräte nicht beschlagnahmt werden.
  4. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu bbr.legal auf, damit wir Ihnen als spezialisierte Strafverteidiger im Bereich des Sexualstrafrechts in Hannover zur Seite stehen können!

Weitere detaillierte Informationen und Empfehlungen für den Fall, dass Ihre Firmengeräte bereits beschlagnahmt wurden, finden Sie auf unserer Webseite.

Ist es der Polizei erlaubt, Firmengeräte zu beschlagnahmen, selbst wenn diese Ihnen nicht persönlich gehören?

  • Ja, denn laut den §§ 94, 110 StPO ist es der Polizei gestattet, alle Gegenstände, die als Beweismaterial dienen könnten, zu konfiszieren. Dies schließt elektronische Speichermedien wie Diensthandys oder Firmen-iPads ein. Die Besitzverhältnisse der Geräte sind dabei irrelevant, was bedeutet, dass auch Ihr Firmenlaptop und Diensthandy beschlagnahmt werden können. In solchen Momenten ist es entscheidend, über Ihre Rechte informiert zu sein und die Kompetenz eines erfahrenen Strafverteidigers im Sexualstrafrecht, wie Daniel Brunkhorst, in Anspruch zu nehmen.

Was sollten Sie bei der Nutzung Ihres Firmenlaptops beachten?

  • Es ist wichtig, eine strikte Trennung zwischen der Nutzung von privaten und Firmengeräten aufrechtzuerhalten. Auch wenn Ihr Arbeitgeber die Verwendung des Dienstlaptops oder Diensthandys für private Zwecke gestattet, ist es ratsam, für persönliche Angelegenheiten auf private Geräte zurückzugreifen. Besondere Vorsicht ist bei dem Konsum von Pornografie oder beim Austausch problematischer Nachrichten mit Arbeitskollegen oder auf Dating-Plattformen wie Tinder geboten – hier sollte ausschließlich das Privatgerät zum Einsatz kommen.

Wie sollten Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Firmenlaptop bereits für private, möglicherweise strafbare Zwecke genutzt haben?

  • Zuerst ist es essenziell, alle bedenklichen Daten von Ihrem Firmengerät sicher und unwiderruflich zu löschen. Anschließend könnten Sie einen Austausch Ihres Diensthandys und Firmenlaptops beim Arbeitgeber anfragen, um solche Fehler in der Zukunft zu vermeiden.

Sind Sie verpflichtet, Ihre Firmengeräte für die Polizei zu entsperren und Passwörter preiszugeben?

  • Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, der Polizei Zugang zu Ihrem Diensthandy oder Firmenlaptop zu gewähren, da Sie nicht zur Mitarbeit an Ihrem eigenen Ermittlungsverfahren gezwungen werden können. Es liegt in der Verantwortung der Polizei, die Geräte nach der Beschlagnahmung zu entschlüsseln und auszuwerten. Vermeiden Sie jegliche Aussagen und kontaktieren Sie bbr.legal, damit wir Ihre Rechte vertreten können und Sie sich nicht selbst belasten.

Kann eine Kooperation mit der Polizei bezüglich der Entsperrung Ihrer Firmengeräte vorteilhaft sein?

  • Falls Sie Ihren Firmenlaptop ausschließlich beruflich genutzt haben und somit sicher sind, dass sich darauf keine beweisrelevanten Informationen befinden, könnte eine Kooperation eine zügigere Analyse und Rückgabe Ihrer Geräte ermöglichen. Während der Durchsuchung können Sie darauf hinweisen, welches Gerät Ihr Firmenlaptop oder Diensthandy ist, und frühzeitig klären, dass Sie beispielsweise Ihr Diensthandy nie für die Betrachtung von Kinderpornografie genutzt haben. Solche Angaben sollten jedoch mit äußerster Sorgfalt getroffen werden, um nicht unbeabsichtigt Handlungen auf privaten Geräten einzugestehen. Bevor Sie solche Risiken eingehen, beauftragen Sie uns, als erfahrenen Strafverteidiger für Sexualdelikte aus Hannover. Wir können in Ihrem Namen eine Erklärung bei der Polizei abgeben, die Sie nicht selbst belastet und gleichzeitig die Rückgabe Ihrer Firmengeräte beschleunigt. Während die Untersuchung durch die Polizei im Normalfall zwischen sechs und zwölf Monaten dauern kann, schaffen wir es regelmäßig Ihre Geräte bereits nach einer Woche für Sie zurückzuerhalten.


Nicht zögern: Profis beauftragen:

Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst aus Hannover verteidigt in ganz Deutschland Beschuldigte in Strafverfahren. Dabei bespricht der Strafverteidiger in persönlichen Gesprächen in der Kanzlei oder auch per Videocall gemeinsam das weitere Vorgehen und erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden. Die Kanzlei um das Team um Sexualstrafrechtsverteidiger Daniel Brunkhorst bietet ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem Ihre Fragen geklärt werden können.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/notebook-smartphone-notizbuch-660565/

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