Wie läuft der Versorgungsausgleich ab?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Automatische Durchführung

Der Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich) wird vom Familiengericht automatisch durchgeführt, sobald ein Scheidungsantrag gestellt wird. 

Eine Ausnahme davon gilt bei einer Ehe von kurzer Dauer, da bei einer Ehezeit von nicht mehr als drei Jahren der Versorgungsausgleich nur auf Antrag stattfindet. Des weiteren findet ein Versorgungsausgleich dann nicht statt, wenn die Ehegatten diesen ganz oder teilweise in einem Notarvertrag ausgeschlossen haben.

2. Fragebogen an die Eheleute

Nach Eingang des Scheidungsantrags beim Familiengericht schickt dieses den Eheleuten Fragebögen zum Versorgungsausgleich zu. Diese Fragebögen müssen von beiden Eheleuten ausgefüllt werden: Darin werden Angaben dazu gefordert, welche Versicherungen und Anwartschaften die Rente betreffend bestehen, die Versicherungsnummern werden abgefragt und ob die Eheleute eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich geschlossen haben.

Die Eheleute müssen die ausgefüllten Fragebögen an das Familiengericht zurückschicken und das Familiengericht holt anschließend die Auskünfte bei den jeweiligen Versicherungen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitgebern wegen der Betriebsrente usw. ein. Von sämtlichen Versorgungsträgern erhält das Familiengericht die Höhe der in der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften, die dann Grundlage des Versorgungsausgleichs sind.

Sendet ein Ehegatte die ausgefüllten Formulare nicht an das Familiengericht zurück, oder beantwortet er Rückfragen der Deutschen Rentenversicherung nicht, kann das Familiengericht ein Zwangsgeld gegen den säumigen Ehegatten, der nicht mitwirkt, verhängen, weil durch seine Säumigkeit das Scheidungsverfahren verzögert wird. Zu einer weiteren Verzögerung des Scheidungsverfahrens kann es kommen, weil Unklarheiten bei den Versicherungszeiten bestehen und der Versorgungsträger erst beim jeweils Versicherten nachfragen muss.

3. Entwurf des Versorgungsausgleichs

Liegen dem Familiengericht alle Auskünfte der Versorgungsträger beider Ehegatten vollständig vor, übersendet das Familiengericht den Eheleuten einen Entwurf der geplanten Entscheidung zum Versorgungsausgleich. Damit haben die Eheleute bzw. deren Anwälte, die Möglichkeit, die Mitteilungen der Versorgungsträger und das Ergebnis zu prüfen und dazu vorab gegenüber dem Gericht Stellung zu nehmen.

4. Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich findet Eingang in den Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil).

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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