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Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht tatsächlich ab?

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Matlock, Barbara Salesch, Richter Alexander Hold oder doch nur die Realität?

Wer kennt sie nicht, US-amerikanische Sendungen über schnittige Juristen und deutsche Gerichtsshows mit "plötzlichem" Wendepunkt in der Verhandlung...

Aber wie sieht so ein Gerichtsprozess, insbesondere ein Arbeitsgerichtsprozess tatsächlich aus?

Realität vs. Sendeformat

In der juristischen Praxis verlaufen Gerichtsverhandlungen in der Regel deutlich sachlicher ab als in den einschlägigen TV-Sendungen. Dies macht die Praxis aber nicht minder spannend.

In der Praxis kommen die plötzlichen Wendungen und vorher unbekannte Zeugen erheblich weniger vor als im Fernsehen. Die Entscheidungen der Gerichte zeichnen sich im Verlauf einer Verhandlung regelmäßig ab. Der Ausgang eines Prozesses hängt ganz maßgeblich von der Darlegungs- und Beweislast ab und wie Kläger und Beklagter diese im Einzelnen erfüllen können. Dies ist auch gut so. Es kommt in der Praxis letztlich zu sachlich ausgewogenen Entscheidungen der Gerichte, die sich an juristischen Maßstäben orientieren und nicht an Emotionen und Effekthascherei.

Besonderheiten im Arbeitsgerichtsprozess

Im Arbeitsgerichtsprozess besteht zwei Besonderheiten.

Die erste Besonderheit ist, dass es nach Erhebung einer Klage grundsätzlich immer ein Gütetermin anberaumt wird. Dieser Gütetermin wird in der Praxis zwischen zwei bis vier Wochen nach Klageerhebung anberaumt. Er dient dem Versuch einer vergleichsweisen und schnellen Lösung im Interesse der Parteien. Scheitert der Gütetermin, erhalten die Parteien Fristen zur Begründung und Erwiderung. Es wird sogleich auch ein Kammertermin anberaumt. Soweit auch hier keine Einigung in Betracht kommt, wird der Rechtsstreit entschieden.

Die zweite Besonderheit ist die Kostentragungsregelung des § 12a Arbeitgerichtsgesetz (ArbGG). Nach dieser Vorschrift tragen die Parteien in der ersten Instand vor den Arbeitsgerichten ihre Kosten grundsätzlich selbst, d. h., es kommt nicht darauf an, welche Partei den Prozess gewinnt oder unterliegt. Aus diesem Grunde ist es vor allem auch ratsam eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht abzuschließen.

Weitere Einzelheiten und Hinweise finden Sie in unseren weiteren Beiträgen auf anwalt.de, unserem Blog auf unserer Website und unserem YouTube-Kanal.

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