Wie läuft eine Hauptverhandlung in einer Bußgeldsache ab

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Hauptverhandlung in einer Bußgeldsache in Deutschland läuft üblicherweise nach einem festen Schema ab. Hier sind die wesentlichen Schritte in Stichpunkten:

Eröffnung der Sitzung: Der Richter eröffnet die Verhandlung.

  • Anwesenheit wird festgestellt: Betroffene, Zeugen, Verteidiger, Staatsanwaltschaft.

Personenfeststellung:

  • Der Betroffene wird zur Person befragt (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.).

Belehrung über Rechte:

  • Der Betroffene wird über seine Rechte aufgeklärt, einschließlich des Rechts zu schweigen.

Verlesung des Bußgeldbescheides:

  • Der Bußgeldbescheid wird verlesen, um den Gegenstand der Verhandlung festzulegen.

Beweisaufnahme:

  • Vernehmung des Betroffenen, wenn dieser aussagen möchte.
  • Vernehmung von Zeugen.
  • Betrachtung von Beweismitteln (z.B. Blitzerfotos, Messprotokolle).

Plädoyers:

  • Die Staatsanwaltschaft und/oder die Bußgeldbehörde äußern sich zum Sachverhalt und stellen gegebenenfalls einen Antrag auf Bestrafung.
  • Der Verteidiger oder der Betroffene (wenn er sich selbst verteidigt) trägt seine Sichtweise vor und kann einen eigenen Antrag stellen.

Letztes Wort:

  • Der Betroffene erhält das letzte Wort.

Urteilsfindung:

  • Der Richter zieht sich zur Beratung zurück.
  • Verkündung des Urteils, welches auch eine Einstellung des Verfahrens sein kann.

Rechtsmittelbelehrung:

  • Der Betroffene wird über seine Möglichkeiten belehrt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen (Einspruch oder Berufung).

Abschluss der Verhandlung:

  • Nach Verkündung des Urteils und der Rechtsmittelbelehrung wird die Sitzung geschlossen.

Diese Schritte können je nach Einzelfall variieren, insbesondere wenn es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt oder wenn vorab schon bestimmte Einigungen oder Geständnisse erfolgt sind. Außerdem können auch rechtliche Besonderheiten eines speziellen Falles den Ablauf beeinflussen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten