Wie man die Nachforderung bei einem Prämiensparvertrag berechnet

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Dass viele Prämiensparverträge und Bonussparverträge eine unwirksame Zinsanpassungsklausel beinhalten, ist mittlerweile bekannt. Dabei interessiert Verbraucher natürlich in erster Linie eine Frage: Was bedeutet das für meinen Prämiensparvertrag? Kann ich Zinsen von meiner Bank oder Sparkasse nachfordern? In diesem Beitrag möchte ich beantworten, wie die Zinsen bei einer unwirksamen Zinsklausel angepasst werden und stelle Ihnen die Berechnung der Verbraucherzentralen dar.

Die Vorgaben der Gerichte zur Neuberechnung der Zinsen in Prämiensparverträgen

Vorab: es gibt (noch) keinen absolut gültigen Modus! Der Bundesgerichtshof hat zwar einige Kriterien entwickelt, nach was eine Bank oder Sparkasse bei der Anpassung der Zinsen bei einem langfristigen Bonussparvertrag oder Prämiensparvertrag zu beachten ist. Eine bestimmte Zinsreihe schreibt der Bundesgerichtshof für die Zinsanpassung von Sparverträgen aber nicht vor.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. April 2010 zum Az. XI ZR 197/09 zunächst klargestellt, dass bei einem Prämiensparvertrag trotz der jederzeitigen Kündbarkeit von einer langfristigen Kapitalbindung auszugehen ist. Deswegen verlangt der Bundesgerichtshof für die Zinsanpassung, dass

  • ein in öffentlich zugänglichen Medien abgebildeter Referenzzins zugrunde gelegt wird, der von unabhängigen Stellen nach einem genau festgelegten Verfahren ermittelt wird und die Bank nicht einseitig begünstig,
  • ein Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen herangezogen werden muss (und keine Kombination aus 2- und 10-jährigen Anlagen!), und
  • es interessengerecht sein kann, wie bei einer Zinsgleitklausel jede Veränderung des Referenzzinses zu beachten.

Der geeignete Referenzzinssatz zur Neuberechnung der Zinsen in Prämiensparverträgen

Welcher Referenzzinssatz ist nun geeignet? Die Verbraucherzentralen vertreten hierzu die Auffassung, dass die Bundesbankzinsreihe „WX 4260“ am besten passt. Diese Meinung der Verbraucherzentralen hat kürzlich das Oberlandesgericht Dresden bestätigt (OLG Dresden, Urteil vom 22. April 2020 – 5 MK 1/19).

Wer sich jetzt auf die Suche nach der Bundesbankzinsreihe WX 4260 begibt, um die Zinsen selbst auszurechnen, stößt allerdings schnell auf ein Problem: diese Zinsreihe gibt es eigentlich gar nicht mehr. Zu finden ist sie bei der Bundesbank jetzt unter dem wenig einprägsamen Kürzel BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.MFISX.B.X100.R0910.R.A.A._Z._Z.A.

Die Glättung des Referenzzinssatzes WX4260 zur Neuberechnung eines Prämiensparvertrages

Leider ist man jetzt immer noch nicht ganz am Ziel: die Verbraucherzentrale schlägt vor, den Referenzzinssatz banküblich zu glätten. Das soll zu hohe monatliche Zinssprünge vermeiden. Für die Glättung müssen Sie den Durchschnittszinssatz aus den letzten 120 Monaten bilden, wenn Sie die Zinsen Ihres Prämiensparvertrages neu berechnen möchten.

Die Bildung des relativen Zinses für die Neuberechnung der Zinsen des Prämiensparvertrages

Den geglätteten Referenzzinssatz müssen Sie nun jeweils ins Verhältnis setzen zum eigentlichen Vertragszins, den Sie ursprünglich mit der Sparkasse vereinbart haben. So erhalten Sie den für Zinsberechnung Ihres Prämiensparvertrages maßgeblichen relativen Zins. Das ganze funktioniert so: Sie teilen für jeden Monat den Referenzzinssatz aus dem Monat des Vertragsbeginns durch den Referenzzinssatz des jeweiligen Monats und multiplizieren das Ergebnis dem ursprünglich vereinbarten Zins.

Die finale Neuberechnung der Zinsen des Prämiensparvertrages

Ab jetzt hat man theoretisch alle Grundlagen, um den Wert des eigenen Prämiensparvertrages neu zu berechnen. Hierbei sind noch zwei Besonderheiten zu berücksichtigen: Die Zinsgutschrift erfolgt immer erst am Ende des Jahres. Die Bonuszinsen werden demgegenüber immer mit Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gutgeschrieben.

Werkzeuge zur Berechnung des Prämiensparvertrages – Excel, Zinsrechner & Co.

Ich kann niemandem empfehlen, die damit verbundenen Berechnungen manuell vorzunehmen. Mit Grundlagenkenntnissen in Excel können Sie eine Tabellenkalkulation gemäß dem obigen Muster erstellen. Ansonsten ist es auch möglich, einen Zinsrechner für Bonussparprogramme zu verwenden, wo man freilich den relativen Zins Monat für Monat selbst eintragen muss.

Möchten Sie wissen, wieviel Potential Ihr Prämiensparvertrag bei einer Neuberechnung beinhaltet? 

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Profitieren Sie von meiner Erfahrung bei der Neuberechnung von Prämiensparverträgen und bei der Durchsetzung von Zinsgutschriften und Nachzahlungen. Kontaktieren Sie mich einfach telefonisch unter 06781/458640 oder nutzen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular. Als Fachanwalt für Bankrecht biete ich Ihnen Erfahrung und Kompetenz bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Rechte.

 


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