🎄🗑️👮 "Wie man seinen Weihnachtsbaum richtig entsorgt – ohne Ärger mit dem Gesetz"

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Weihnachtsbäume bringen festliche Freude, doch ihre Entsorgung kann juristische Fallstricke bergen. Jedes Jahr werden Millionen von Weihnachtsbäumen verkauft, deren Entsorgung nach den Feiertagen essenziell wird.

Wichtiges zur Abholung: In vielen deutschen Städten bieten öffentliche Entsorgungsbetriebe spezielle Abholtage an, die in Abfallkalendern vermerkt sind. Die Bäume müssen vollständig von Dekoration befreit, unverpackt und gut sichtbar am Straßenrand liegen. Falsch entsorgte Bäume können Bußgelder nach sich ziehen.

Strafen und Rechtsfolgen: Eine illegale Entsorgung, beispielsweise das Abladen dekorierter Bäume in der Natur oder das Blockieren von Verkehrswegen, kann zu empfindlichen Strafen führen. So droht bei Behinderung des Straßenverkehrs ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

<OrAllgemein sind folgende Bußgelder in den einzelnen Bundesländern vorgesehen:

Saarland: 100 bis 500 Euro

Hamburg: 100 bis 500 Euro

Mecklenburg-Vorpommern: 100 bis 500 Euro

Bremen: 100 bis 500 Euro

Niedersachsen: 100 bis 500 Euro

Rheinland-Pfalz: 51,13 bis 306,78 Euro

Baden-Württemberg: 50 bis 300 Euro

Bayern: 80 bis 320 Euro

Hessen: 50 bis 200 Euro

Nordrhein-Westfalen: 50 bis 200 Euro

achsen: 50 bis 200 Euro

Schleswig-Holstein: 50 bis 200 Euro

Thüringen: 50 bis 200 Euro

Alternative Entsorgungsmethoden: In einigen Kommunen existieren keine Abholservices. Hier müssen die Bäume zu speziellen Sammelstellen oder Recyclinghöfen gebracht werden. Zudem bieten einige Zoos die Möglichkeit, Ihren Baum zu spenden, sofern er bio-zertifiziert und komplett abgeschmückt ist.

Weiterverwertung: Es gibt kreative Methoden, um Ihren Baum weiterzuverwerten, etwa als Frostschutz im Garten oder als Brennholz. 



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