Wie sicher ist angelegtes Geld im Fall einer Banken-Pleite?

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Geld kann in verschiedenen Formen angelegt werden. Dann unterliegt es auch unterschiedlichen Risiken.

Als Termin- oder Festgeld oder Sparguthaben bestehen keine Kursschwankungsrisiken. Aber als Guthaben auf dem Konto einer Bank ist das Geld nur so sicher, wie das Guthaben durch die Solvenz der Bank abgedeckt oder nach der gesetzlich erforderlichen Mindest-Einlagensicherung abgesichert ist.

Die Einlagensicherung ist wiederum auf bestimmte Beträge begrenzt. Übersteigt das Sparguthaben die gesetzliche geregelte Mindestabsicherung, wird der überschießende Betrag nicht mehr abgesichert und kann im Fall einer Banken-Pleite verloren gehen.

Als Anteil eines Geldmarktfonds besteht das Risiko von Kursschwankungen. Diese können unberechenbar sein. Totalverlustrisiken werden zwar in der Praxis gerne ausgeschlossen. Dennoch besteht keine Sicherheit wie durch die gesetzliche Mindest-Einlagensicherung. Damit fehlt eine Absicherung wie durch den Einlagensicherungsfonds der Bank.

Unterrichtet die Bank einen Anleger falsch über die Absicherungsbegebenheiten einer Geldanlage haftet sie auf Schadensersatz. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 14.07.2009) wird eine Pflichtverletzung der Bank bejaht, wenn sie einen Kunden, der ein erkennbares Interesse an der Nominalsicherheit seiner Geldanlage hat, nicht darauf hinweist, dass bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz besteht.


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