Wie Sie als Mieter mit störendem Zigarettenrauch umgehen können

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Mann zerbricht Zigarette mit den Händen und guckt darauf

Zigarettenrauch aus der Nachbarwohnung kann für Nichtraucher nicht nur lästig, sondern auch gesundheitlich bedenklich sein. Die Frage nach den Rechten und Pflichten in solchen Situationen führt oft zu Unsicherheit und Streitigkeiten. Hier erfahren Sie, wie Sie als Mieter handeln können, wenn Sie durch Zigarettenrauch aus Nachbarwohnungen gestört werden.

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Grundsätzliches zum Rauchen in der Mietwohnung

Das Rauchen in der eigenen Wohnung zählt im Allgemeinen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Das bedeutet, dass ein Mieter grundsätzlich das Recht hat, in seiner Wohnung zu rauchen, sofern keine gegenteiligen Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden. Dieser Grundsatz findet jedoch seine Grenzen, wenn der Zigarettenrauch andere Mieter stört oder beeinträchtigt.

Rechtliche Einordnung und Ansprüche bei Rauchbelästigung

Laut Rechtsprechung sind Raucher dazu verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass ihr Zigarettenrauch Nachbarn stört. Dies leitet sich aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ab. Mieter, die sich durch Zigarettenrauch gestört fühlen, können folglich Ansprüche gegen den störenden Nachbarn sowie gegen den Vermieter haben.

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Vorgehensweise bei Rauchbelästigung

  1. Mängelanzeige beim Vermieter: Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über die Rauchbelästigung und bitten Sie um Abhilfe. Es ist sinnvoll, konkrete Fälle zu dokumentieren und zu beschreiben, wann und wie stark die Belästigung auftritt.

  2. Mietminderung: Ist die Nutzung der Wohnung durch den Zigarettenrauch erheblich beeinträchtigt, kann dies einen Mangel darstellen, der eine Mietminderung rechtfertigt. Bevor Sie die Miete mindern, sollten Sie jedoch juristischen Rat einholen, um die Angemessenheit und Höhe der Minderung zu klären.

  3. Unterlassungsanspruch: In schwerwiegenden Fällen können Sie auch einen Unterlassungsanspruch gegen den rauchenden Nachbarn geltend machen. Dies setzt voraus, dass die Rauchbelästigung ein unerträgliches Ausmaß annimmt und der Hausfrieden gestört wird.

Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

Die Mietminderung aufgrund von Zigarettenrauch ist ein individueller Fall und hängt von der Schwere und der Dauer der Beeinträchtigung ab. Entscheidend ist, ob der Rauch in die eigene Wohnung eindringt und dort zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualität führt. Die Festlegung der Minderungsquote ist komplex und sollte idealerweise mit Unterstützung eines Fachanwalts erfolgen.

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Beratungsprozess in Ihrer Kanzlei:

  1. Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten.
  2. Professionelle Vertretung Ihrer Interessen in allen notwendigen Verfahren.
  3. Individuelle Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
  4. Aufzeigen Ihrer Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Strategieentwicklung.

Abschließende Tipps

  • Kommunikation: Versuchen Sie zunächst, das Problem im Gespräch mit dem rauchenden Nachbarn zu lösen. Oft sind sich Raucher nicht bewusst, wie stark sie andere beeinträchtigen.
  • Dokumentation: Halten Sie Vorfälle von Rauchbelästigung schriftlich fest und dokumentieren Sie diese gegebenenfalls mit Fotos oder Zeugenaussagen.
  • Juristische Beratung: Bei anhaltenden Problemen oder Unsicherheiten bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten als Mieter kann eine juristische Beratung sinnvoll sein.

Letztlich ist es wichtig, dass Sie als Mieter wissen, dass Sie nicht hilflos sind, wenn Sie durch Zigarettenrauch gestört werden. Es gibt rechtliche Mittel und Wege, um Ihre Wohnqualität zu schützen und eine angenehme Wohnumgebung zu gewährleisten.

Für Sie da:

RA Schleifer

Rechtsanwalt

Telefon: +49 7161 97814-0

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Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/nichtrauchen-rauchstopp-glimmst%C3%A4ngel-2497308/

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