Wie Sie sich gegen eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung wehren können

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Ist eine Kündigung eine Alternative?

a.) Ordentliche Kündigung

Als Versicherungsnehmer haben Sie zum Ablauf des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres (das hängt vom Versicherungsbeginn ab) die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Hierbei handelt es sich um die ordentliche Kündigung. Die Mindestvertragslaufzeit von z. B. drei Jahren muss hier aber beachtet werden. Da Sie als Versicherungsnehmer die Pflicht haben, für Ihren lückenlosen Versicherungsschutz zu sorgen, sollten Sie sich frühzeitig über neue Tarife informieren. Denn seit der Reform des Krankenversicherungssystems im Januar 2009 gilt in Deutschland für jeden die Versicherungspflicht.

b.) Außerordentliche Kündigung

Versicherungsnehmer haben für bestimmte Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Beispielsweise, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze unterschreiten und versicherungspflichtig werden, muss die Kündigung rückwirkend innerhalb von maximal drei Monaten nach Eintritt der gesetzlichen Pflichtversicherung erfolgen.

Angestellte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Erst, wenn Ihr Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sind Sie nicht mehr verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Sie haben dann die Wahl zwischen der freiwilligen oder der privaten Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich erhöht. Für das Jahr 2018 liegt sie bei einem Bruttojahresentgelt von 59.400 EUR.

Wenn Sie die Versicherung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen wollen, können Sie die Versicherung bis zum Ablauf von zwei Monaten ab Erhalt der Änderungsmitteilung kündigen.

c.) Altersrückstellung – Achtung, Verlust droht!

Die Kündigung der privaten Krankenversicherung und der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft sind eher nicht zu empfehlen. Wenn Sie das eine Krankenversicherungsunternehmen verlassen, um zu einer anderen Versicherung zu wechseln, bleibt ein Teil Ihrer bereits gebildeten Altersrückstellung bei der „alten Versicherung“. Handelt es sich um einen Vertrag, der vor dem 01.01.2009 geschlossen wurde, ist sogar die gesamte Altersrückstellung futsch.

Eine Beitragsanpassung wird jede Versicherungsgesellschaft von Zeit zu Zeit durchführen. Jedes Mal den Versicherer zu wechseln, weil die Beiträge angehoben werden, erscheint also wenig sinnvoll.

d.) Wie kann ich kündigen?

Wenn Sie dennoch entschlossen sind, Ihre bisherige Krankenversicherung zu kündigen, sollten Sie sehr sorgfältig vorgehen. In einem solchen Fall ist in jedem Fall eine professionelle Beratung zu empfehlen. Beachten Sie immer Ihre Versicherungspflicht und informieren Sie sich rechtzeitig über eine neue Versicherung, damit Ihre Krankenversicherung nahtlos weiterläuft.

Versenden Sie das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie den Zugang beim Versicherer nachweisen können.

2. Die beste Alternative neben dem Tarifwechsel: Beitragserhöhung zurückfordern!

Ein Tarifwechsel hat den großen Vorteil, dass die Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass der neue Tarif auch nicht nach dem aktuellen Lebensalter berechnet wird und keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Durch einen Tarifwechsel können oft Beitragseinsparungen bis zu 40 % erreicht werden.

Die Möglichkeit, versicherungsintern den gewählten Versicherungstarif zu wechseln, kann hier Abhilfe schaffen. Zu den unterschiedlichen Tarifen können Sie sich von unabhängigen Versicherungsspezialisten beraten lassen oder über Vergleichsplattformen online selbst vergleichen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung an und bitten Sie um Erstellung eines Angebots.

Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherer unrechtmäßig waren. Möglicherweise ist auch Ihr Vertrag davon betroffen und auch in Ihrem Fall können die Erhöhungen zurückgefordert werden.

Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte bereitet momentan mehrere Klagen gegen unterschiedliche Krankenversicherungsunternehmen vor.

Was können wir für Sie tun?

Gerne erhalten Sie von uns eine erste unverbindliche und kostenlose Einschätzung, ob in Ihrem Fall die Erhöhungen der Krankenkasse zurückgefordert werden können. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail!

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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