Wie teuer ist ein Anwalt? Was kostet Strafverteidigung?

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Was kostet Strafverteidigung? Brauche ich einen Anwalt?

Für viele Beschuldigte in einem Strafverfahren stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu nehmen. Nicht selten scheitert dies allerdings an den finanziellen Möglichkeiten vieler Personen. Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht. Beschuldigte sind, wenn nicht ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, regelmäßig auf sich allein gestellt und kassieren Urteile, die möglicherweise durch Beauftragung eines Anwalts hätten verhindert werden können. Es empfiehlt sich daher stets, Kontakt mit einem Verteidiger aufzunehmen, um die Möglichkeiten auszuloten.

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger, wenn ich kein Geld habe?

Leider ist in Deutschland für die Frage, ob einer Person ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird, nicht von ihren finanziellen Verhältnissen abhängig. Das Gericht ordnet von Amts wegen oder auf Antrag einen Pflichtverteidiger bei, wenn ein Fall des § 140 StPO vorliegt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine hohe Strafe (mindestens ein Jahr) droht. In Fällen der Bagatellkriminalität wird daher regelmäßig kein Pflichtverteidiger beigeordnet. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, diesen Umstand von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen zu lassen, damit dieser sich zu Ihrem Pflichtverteidiger bestellen lassen kann.

Anwaltskosten im Strafprozess

Liegt kein Fall der notwendigen Verteidigung vor, lässt sich nicht pauschal sagen, was Strafverteidigung kostet. Denn es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Insbesondere der Umfang des Verfahrens, die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten  und die Tatsache, ob der Mandant in Haft ist, spielen hierbei eine Rolle. Für gewöhnlich rechne ich nach den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Anhand zweier Beispiele zeige ich Ihnen, wie hoch die gesetzlichen Gebühren in etwa ausfallen können. Bitte beachten Sie allerdings, dass es sich dabei lediglich um Beispiele handelt, die der Orientierung dienen sollen.

Beispiel 1:    Sie beauftragen mich während des Ermittlungsverfahrens. Durch meine     

        Arbeit erreiche ich eine Einstellung des Verfahrens für Sie. In diesem Fall 

        fallen nach dem Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von ca. 750,00 € bis 

        850,00 € an.

Beispiel 2:    Sie beauftragen mich während des Ermittlungsverfahrens. Allerdings kommt 

        es zur Anklage und damit zu einer Hauptverhandlung. Da es sich um eine 

        kleinere Sache handelt, gibt es nur einen Hauptverhandlungstermin. In 

        diesem Fall bewegen sich die gesetzlichen Gebühren zwischen 1.200,00 € 

        und 1.500,00 €.

Nicht in jedem Fall entsprechen die gesetzlichen Gebühren allerdings dem tatsächlich getätigten Aufwand eines Anwalts. Üblich sind daher auf Stundenhonorare oder Festpreise.

Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten. Was kann ich tun?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Verteidiger (auf einmal) zu bezahlen, sprechen Sie dies gleich am Anfang offen an. Möglicherweise kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Bekomme ich die Rechtsanwaltskosten wieder, wenn ich freigesprochen werde?

Wird das Verfahren durch eine Verurteilung beendet, tragen Sie die Kosten Ihrer Verteidigung in vollem Umfang selbst. Anders verhält es sich nur, soweit Sie freigesprochen werden. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Geld bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zurück. Alles, was Sie darüber hinaus an einen Verteidiger gezahlt haben, erhalten Sie hingegen nicht zurück. Leider bleiben Sie stets auf Ihren Anwaltskosten sitzen, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. 

Sollten Sie einen Verteidiger benötigen, kontaktieren Sie mich gerne unter 0176/218 319 44 oder unter isaak@schumann-ra.de.


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