Wie werde ich das Dieselfahrzeug wirklich los?

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11. Januar 2018

Dieselfahrzeug schnell loswerden

Die Dieselfahrer, die ihr Dieselfahrzeug schnell loswerden möchten, können gegebenenfalls dann, wenn sie den Kaufpreis ihres Dieselfahrzeuges mit einem Autokredit finanziert haben, diesen Vertrag widerrufen.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner helfen gerne dabei, das Widerrufsrecht zu überprüfen. Denn es gibt ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bei fehlerhaften Informationen und Widerrufsbelehrungen. Der Dieselfahrer kann also glücklicherweise sein Dieselauto schneller loswerden, als er vermutet hat. Das „ewige Widerrufsrecht“ gilt natürlich auch für alle anderen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. 

Fehler bei Autokreditverträgen

Viele Banken, insbesondere die Audi Bank, Commerzbank, Mercedes-Benz-Bank, VW-Bank, Seat-Bank, Skoda-Bank, Kargo-Bank, Volkswagen-Bank, Fiat-Bank, BMW-Bank, Bank11-Die Autobank, BW-Bank für Porsche, Porsche Financial Service, haben im Rahmen der Informationspflichten und vor allem bei der Erstellung der Widerrufsbelehrungen erhebliche Fehler verursacht.

Beispielhaft können aufgezählt werden: die nicht unterschriebenen Vertragsunterlagen, fehlende Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung des Vertrages, insbesondere eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht. Insbesondere die Kreditverträge, die ab dem 13.06.2014 neu geschlossen worden sind, können zeitlich unbeschränkt und zu sehr guten Konditionen rückabgewickelt werden, beispielsweise konnte ein Volkwagen Touran-Fahrer den Darlehensvertrag widerrufen, den er 1 ½ Jahre vorher abgeschlossen hatte. In diesem Vertrag wurde entgegen dem Gesetz nicht hinreichend genug erläutert, wie eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. 

Darüber hinaus wurde der Verbraucher nicht in der gebotenen Weise über ein gesetzliches Kündigungsrecht aufgeklärt. 

Der Ärger aus dem Dieselabgasskandal kann dann leicht verfliegen, wenn der Fahrzeugkäufer die geleisteten Zahlungen zurückerhält. Er kann das Dieselfahrzeug zurückgeben. Die Nutzungen, die er gezogen hat, muss er zwar bezahlen, im vorliegenden Beispiel hat der Dieselfahrer aber noch EUR 8.000,00 erspart. 

Die Folge des Widerrufs

Als Folge des Widerrufs kann der Verbraucher die gezahlten Raten zurückbekommen und künftig muss er den Autokredit nicht mehr erfüllen. Mit Zugang des Widerrufs ist der Darlehensvertrag beendet. Der Verbraucher gibt das Fahrzeug an die finanzierende Bank zurück. Bei Verträgen ab dem 13.06.2014 muss der Verbraucher nicht einmal eine Nutzungsentschädigung oder Wertersatz für das Fahrzeug bezahlen. So können Sie den ungeliebten Diesel loswerden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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