Wie wird das alleinige Sorgerecht nachgewiesen?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Nachfolgend wird exemplarisch am Beispiel der sorgeberechtigten Mutter dargestellt, wie das alleinige Sorgerecht nachgewiesen wird. Sollte der Vater alleiniger Sorgerechtsinhaber sein, gelten die Ausführungen selbstverständlich auch im umgekehrten Falle für ihn.

Hat die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht inne, weil sie mit dem Vater des Kindes bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet war und die Eltern auch später nicht heirateten oder die Eltern keine Sorgeerklärung abgaben, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, so kommt die allein sorgeberechtigte Mutter oftmals in die Situation, dass sie gegen über Behörden oder Dritten (zum Beispiel Kindergarten, Schule, Bank, Sportverein etc.) nachweisen muss, dass sie alleine sorgeberechtigt ist.

1. Gerichtlicher Beschluss

Wurde der Mutter gerichtlich das alleinige Sorgerecht zugesprochen, gibt es hierüber einen entsprechenden Beschluss des Familiengerichts. Dieser Beschluss dient der Mutter als Nachweis über die Alleinsorge.

2. Negativbescheinigung des Jugendamts

Wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht nicht durch ein Gericht zugesprochen, so kann sie sich bei dem Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Mutter wohnt, kostenlos eine sogenannte Negativbescheinigung darüber ausstellen lassen, dass sie alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist.

Mittels dieser Negativbescheinigung bestätigt das Jugendamt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung beim Jugendamt keine Sorgeerklärung hinterlegt ist, dass im Sorgeregister kein Eintrag vorhanden ist, wonach es eine familiengerichtliche Entscheidung zur Übertragung der ganzen oder teilweisen gemeinsamen elterlichen Sorge geben würde. 

Teilweise können diese Negativbescheinigungen bereits von zu Hause aus über das Internet beim jeweils zuständigen Jugendamt angefordert werden.

Die Negativbescheinigung bestätigt immer nur den Zustand im Zeitpunkt ihrer Ausstellung. Deshalb kann es erforderlich sein, wenn seitdem bereits ein längerer Zeitraum verstrichen ist, dass die Ausstellung einer neuen aktuellen Negativbescheinigung angezeigt ist. Hierzu sollte die Mutter jedoch so lange zu warten, bis ein Dritter die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung verlangt. In diesem Falle kann sich dann die Mutter immer noch an das Jugendamt wenden.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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