Wie wirken sich Wohnungsrecht und Pflegeverpflichtung auf den Pflichtteilsanspruch aus?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen. 

Hat ein Erblasser noch zu seinen Lebzeiten mit notariellem Überlassungsvertrag auf eines seiner beiden Kinder seine Wohnimmobilie, die sein ausschließliches Vermögen darstellte, übertragen und sich gleichzeitig in diesem Notarvertrag das lebenslange Wohnrecht ausbedungen und den Übernehmer als Gegenleistung für die Übertragung zu lebenslangen Pflegeleistungen verpflichtet, so hat dies Auswirkungen auf den möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruch des anderen Kindes. Die nachfolgenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für andere Pflichtteilsberechtigte.
 
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des benachteiligten Kindes errechnet sich aus dem Immobilienwert, das heißt dem Verkehrswert.
 
Der Verkehrswert ist jedoch um den kapitalisierten Wert des lebenslangen Wohnrechts, das sich der Erblasser hat einräumen lassen, zu reduzieren. Grundlage für die anschließende Berechnung der Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ist die Anlage 9 zu § 14 BewG, die einen Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen enthält, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 anzuwenden sind.

Der Berechnung wird der Jahreswert der Nettokaltmiete einer vergleichbaren durchschnittlichen Immobilie zu Grunde gelegt. Dieser Wert ist sodann mit einem bestimmten Faktor aus Anlage 9 zu § 14 BewG zu multiplizieren, der sich aus dem Alter des Erblassers ergibt. Dadurch vervielfacht sich der Wert des Wohnungsrechts. Dieser Wert ist vom Verkehrswert der Immobilie abzuziehen.
 
Da sich der Erblasser in dem notariellen Überlassungsvertrag auch noch eine Pflegeverpflichtung des beschenkten Kindes hat einräumen lassen, muss auch diese Pflegeverpflichtung kapitalisiert werden und reduziert dann nochmals den Immobilienwert.
 
Die vorgenannten Abzüge können je nach Ausgangswert der Immobilie dazu führen, dass der Immobilienwert gegen Null tendiert, sodass sich dann kein rechnerischer Pflichtteilsergänzungsanspruch des benachteiligten Kindes mehr ergibt.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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