Winkeladvokat?
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Ein Rechtsanwalt hatte einen Kollegen als „Winkeladvokat" bezeichnet. Der Kollege ließ sich das nicht gefallen und klagte dagegen. Der Beklagte berief sich auf seine Meinungsfreiheit. Mit dem Begriff „Winkeladvokat" habe er nur widersprüchliches Verhalten aufzeigen wollen. Das Landgericht sah die Schwelle zu Schmähkritik überschritten, da ein Winkeladvokat historisch eine Person ist, „die ohne Ausbildung zum Rechtsanwalt rechtlich berät und tätig ist". Heute verstehe man darunter „eine Person, die entweder intellektuell unfähig ist, ihren Beruf zuverlässig und den Regeln des juristischen Handwerks entsprechend auszuüben, oder die diesen in einer Art und Weise ausführt, die mit Moral und Gesetz in Konflikt steht". Da der Begriff negativ besetzt ist, urteilte das Gericht, dass die Bezeichnung zu unterlassen ist.
Rechtsanwalt Roland Tilch
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