WIPANO - Innovationsförderung für KMU

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Kleine und mittelständische Unternehmen können bei dem Bundeswirtschaftsministerium eine Förderung für ihre Innovationsvorhaben beantragen, bei welcher die Hälfte der anfallenden Kosten nach einer Förderlaufzeit von zwei Jahren wieder zurück erstattet wird. Zuletzt sah die WIPANO-Förderung von bis zu rund 16.000 Euro für jedes Vorhaben möglich, die unter Anderem für den Prototypenbau, Patentanmeldungen und andere flankierende Schutzrechte bereitgestellt wurden. 

Zu den Voraussetzungen gehörten insbesondere, dass das KMU im Haupterwerb geführt wird. Es muss eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Recherche zum Stand der Technik von einem kompetenten Dienstleister durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Förderung wurde auch von hier in zahlreichen Fällen im Hinblick auf die Recherche und die Beantragung und Erlangung von Schutzrechten mit betreut.

Seit dem 01.11.2023 werden nun keine Anträge mehr bearbeitet, weil der Förderzeitraum zum Jahresende abläuft. Über eine Weiterführung der Förderung ist leider auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums nichts zu finden, so dass eine gewisse Unsicherheit herrscht, ob diese Erfolgsgeschichte weitergeführt wird.

Hierzu fragte der Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek (MdB, CDU/CSU) bei dem Wirtschaftsministerium an, ob das WIPANO-Programm über den Jahreswechsel hinaus fortgesetzt werde und ob Anpassungen erfolgen sollen. Der zuständige Staatssekretär antwortete dazu in der Drucksache 20/5137 des Deutschen Bundestages, dass das Förderprogramm WIPANO für Unternehmen auch über den 01.01.2024 fortgesetzt werde, während es für öffentliche Forschung eingestellt werde. Es werde Vereinfachungen geben, so insbesondere die Leistungspakete von fünf auf zwei reduziert. Weitere Einzelheiten zur Unternehmensförderung sind nicht angesprochen.

Für alle, für die ein entsprechender Aufschub ihrer Patentanmeldung in Frage kommt, gehen wir davon aus, dass am oder kurz vor dem 01.01.2024 weitere Informationen über die neuen Möglichkeiten veröffentlicht werden, so dass die neuen Anträge früh im neuen Jahr gestellt werden können.

Für die Antragstellung sollten je nach Dringlichkeit zwei bis vier Wochen eingeplant werden, eine Beauftragung eines Patentanwalts oder auch eines Rechercheurs darf erst nach Bewilligung des Antrags erfolgen, da sonst keine Auszahlung erfolgt.

Gerne unterstützen wir in einem unverbindlichen Aufklärungsgespräch die Antragstellung und betreuen die Recherche und Schutzrechtsanmeldung unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben durch das Ministerium.

Informationen des Ministeriums zur Förderung für Unternehmen finden Sie hier.

Foto(s): Andreas Räsch, R2N Studios

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