Wir legen uns fest: Urlaub kann bis Ende August kostenfrei storniert werden (Covid-19)

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Auswärtiges Amt warnt bis Mitte Juni 2020

Nach der letzten Warnung des Auswärtigen Amtes vom 27.04.2020 können Reisen wegen der Covid-19-Pandemie bis zum 15.06.2020 kostenfrei storniert werden, §651 h III BGB.

Stornierungen für Juli und August jetzt auch möglich

Aber was ist mit Reisen im Juli und August?

Der Reiserechtler Prof. Tonner von der Universität Rostock hat sich jetzt in seinem aktuellen Gutachten im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband klar positioniert.

Demnach sind alle Reisen bis einschließlich Ende August 2020 kostenfrei stornierbar.

Dieser Meinung können wir uns anschließen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Hurrikan-Urteil aus dem Jahr 2002 (BGH Urteil vom 15. 10. 2002 - X ZR 147/01) klargestellt, dass ein kostenfreies Rücktrittsrecht bereits dann besteht, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung am Urlaubsort besteht.

Diese Wahrscheinlichkeit kann mittlerweile durch die monatlich steten Warnungen des Auswärtigen Amtes, der Äußerung von Außenminister Maaß zum Thema Sommerurlaub 2020 als auch den verschiedenen bis heute geltenden Einreisestops in vielen Ländern angenommen werden.

Das heißt konkret: Wer nicht fahren will, muss nicht fahren.

Keine Gutscheine akzeptieren

Gutscheine müssen hierbei nicht angenommen werden. Bestehen Sie auf einer Entschädigung in Geld.

Wenden Sie sich an uns

Wir beraten zur Zeit in einer Vielzahl von schwierig zu beurteilenden Einzelfällen rund um das Thema Reiserücktritt und Covid-19. Wenden Sie sich gerne an uns.


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