Wird es 2021 eine Kindergelderhöhung geben?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Kabinett hat Kindergelderhöhung beschlossen

Nachdem es die letzte Kindergelderhöhung mit Wirkung zum 1.7.2019 gab, wurde jetzt im Rahmen des durch das Kabinett verabschiedeten Familienentlastungsgesetzes beschlossen, im Jahr 2021 das Kindergeld um 15 €zu erhöhen. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat dies noch billigen.

Würde der Beschluss durch Bundestag und Bundesrat gebilligt werden, dann soll das Kindergeld zum 1.1.2021 für das erste und zweite Kind um 15 € auf 219 € (derzeitige Höhe 204 €) monatlich steigen. Für das dritte Kind würde sich das Kindergeld auf 225 € (derzeitige Höhe 210 €) erhöhen und ab dem vierten Kind würden dann 250 € (derzeitige Höhe 235 €) monatlich gezahlt werden.


2. Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt

Das Kindergeld wird bei Minderjährigen zur Hälfte auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet, bei volljährigen Kindern in voller Höhe.Das Kind, das nicht mehr betreut wird, kann die Auszahlung des vollen Kindergeldes von dem Elternteil verlangen, der das Kindergeld ausgezahlt erhält.

Auch bei einer sogenannten Fremdunterbringung des Kindes mindert das Kindergeld den Kindesunterhalt in voller Höhe, wenn also kein Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind durch die Betreuung des Kindes erfüllt.

3. Zählkindvorteil

Von einem Zählkindvorteil spricht man dann, wenn ein weiteres, nicht gemeinsames Kind vorhanden ist und dadurch ein erhöhtes Kindergeld für die gemeinsamen Kinder bezogen wird. Erhöhte Kindergeldbeträge durch Zählkindvorteil sind grundsätzlich nicht auf den Unterhalt anzurechnen. D.h., der Zählkindvorteil muss im Innenverhältnis der Eltern demjenigen Elternteil allein zugute kommen, der eine zusätzliche Unterhaltslast für ein nicht gemeinschaftliches Kind zu schultern hat. Durch den Zählkindvorteil soll dessen Leistungsfähigkeit wegen der höheren Kinderzahl durch das Kindergeld gestärkt werden.


4. Beratung

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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