Wirecard – Schadenersatzansprüche bestehen gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern

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Wie wir bereits in unserem Artikel vom 18.06.2020 berichtet hatten, soll der Zahlungsdienstleister Wirecard seine Bilanzen gefälscht und seine Aktionäre nicht wahrheitsgemäß über den Verdacht der Finanzmanipulation informiert haben. Die Ereignisse hatten sich in den letzten Tagen bekanntlich überschlagen:

  • Am 18.06.2020 wurde durch den Bericht der Wirtschaftsprüfer EY bekannt, dass rund 1,9 Milliarden Euro verschwunden sind oder wohl nie existiert haben. Daraufhin brach der Kurs Ihrer Aktien ein.
  • Gründer Markus Braun tritt als Wirecard-Chef zurück und wird nur wenige Tage später festgenommen. Ihm wird Marktmanipulation vorgeworfen. Der Haftbefehl wird gegen eine Kaution von 5 Mio. Euro vorläufig ausgesetzt.
  • Am 25.06.2020 stellte die Wirecard AG den Insolvenzantrag.

Die Ansprüche der Aktionäre auf Schadenersatz bestehen gegenüber mehreren Anspruchsgegnern

Aktionären stehen Schadenersatzansprüche in gleich mehrfacher Hinsicht und gegen unterschiedliche Anspruchsgegner zu. Aus diesem Grund sollten betroffene Aktionäre nicht alles „auf nur eine Karte“ setzten und Ihre Ansprüche nur in eine Richtung prüfen lassen.

Den Schlüssel zum Erfolg, sehen die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann daher in einer Gesamtprüfung und der sich daraus ergebenden Geltendmachung gegenüber allen in Betracht kommenden Anspruchsgegner. Nur dadurch beginnt auch der Verzugszins gegenüber der jeweiligen Gegenseite zu laufen.

1. Pflichtverletzungen des Vorstandes der Wirecard AG

Neben der Wirecard AG selbst, muss sich auch der Vorstand um den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun schwerwiegende Pflichtverletzungen vorwerfen lassen. Dem Zahlungsdienstleister werden Compliance-Probleme, eine mangelhafte Unternehmensführung, Bilanzmanipulationen und eine unterlassene Börsen-Pflichtmitteilung vorgeworfen. Von der Staatsanwaltschaft München wurden Ermittlungen gegen den Firmenchef Markus Braun und drei andere Vorstandsmitglieder eingeleitet.

2. Ansprüche gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young)

Außerdem stehen Schadensersatzansprüche auch gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) im Raum. Diese hatte die Bilanzfälschungen übersehen oder sogar aktiv mitgewirkt und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert. Auch die BaFin hat inzwischen Fehler eingeräumt.

Ende Mai 2020 wurde bekannt, dass sich die Veröffentlichung der Konzernbilanz weiter verzögern wird. Einer Mitteilung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) zufolge konnten die Wirtschaftsprüfer EY noch nicht alle Prüfungshandlungen abschließen. Am 18. Juni 2020 folgte dann der Schock für die Aktionäre. Statt den Jahresabschluss endlich zu veröffentlichen, berichtet Wirecard, dass 1,9 Milliarden Euro (etwa ein Viertel der Konzernbilanzsumme) verschwunden seien bzw. wohl nie existiert haben. Die EY-Prüfer haben keinen Nachweis für die Existenz dieser Summe auf asiatischen Treuhandkonten finden können.

3. Ansprüche gegen die Wirecard AG trotz Insolvenz geltend machen

Am 25.06.2020 stellte die Wirecard AG Insolvenzantrag am Landgericht München. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Wirecard AG selbst ist weiterhin möglich.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Aktionären eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät den Investoren frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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