Wirecard: Starker Verlust nach KPMG-Bericht für Aktionäre

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Der Markt reagierte empfindlich auf das, was die Prüfungsgesellschaft KPMG über die Aschheimer Wirecard AG zu berichten wusste – oder eben nicht berichten konnte. Die Reaktion an der Börse kam prompt: der Kurs sackte um ein gutes Viertel ab. Was ist passiert? Was steht drinnen im KPMG-Bericht, dass die Anleger so verstimmt hat?

Es ist leider so, dass der KPMG-Bericht einmal mehr die Misere von Wirecard offenlegt. Es fehlt einfach an Transparenz und leider ist der Wille auch nicht ersichtlich, hieran groß etwas zu ändern. Zwar findet der Bericht keine ausdrücklichen Belege für Bilanzmanipulation und Wirecard selbst sieht sich dadurch entlastet. Jedoch werden viele andere Dinge deutlich, die kein gutes Licht auf das DAX-Unternehmen werfen. Es geht um mangelnde Kooperationsbereitschaft mit den Prüfern, verspätet eingereichte Unterlagen, eigenständig verschobene Termine und andere Unsauberkeiten. Besonders schwer wiegt wohl, dass KPMG über das Drittpartnergeschäft der Wirecard keine Gesamtbeurteilung treffen konnte, weil hierfür schlicht und ergreifend Unterlagen fehlten.

Bereits in der Vergangenheit gab es den Vorwurf an Wirecard, dass der Kapitalmarkt über interne Vorkommnisse nicht rechtzeitig informiert worden ist. So waren es etwa vom Vorstand eingeleitete Untersuchungen und die Beauftragungen an Anwaltskanzleien wegen der Tochter in Singapur, die dem Kapitalmarkt hätten mitgeteilt werden müssen. Geschehen ist das nicht.

Auch im Zuge der Veröffentlichung des KPMG-Berichts drängt sich hier ein neues Problem mit unterlassenen Informationen des Kapitalmarkts auf. So ist recht wahrscheinlich, dass Wirecard selbst wohl schon deutlich vor der Veröffentlichung des KMPG-Berichts dessen Inhalte kannte, sie aber nicht gleich veröffentlicht hat, sondern erst eine Zeit lang für sich behalten hat. Auch hieraus können sich Schadensersatzansprüche für die Aktionäre ergeben, die darauf vertraut haben, dass der Bericht positiv sein wird und deswegen ihre Aktien gehalten haben oder sogar jetzt erst im Vertrauen auf eine positiven Bericht gezeichnet haben.

Wirecard-Aktionäre können sich in der Kanzlei Bergdolt melden. Wir prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.



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