Wirtschaftsmediation: Moderation mit einem Verhandlungsprofi für 1/10 der Prozesskosten in 4 h

  • 3 Minuten Lesezeit

Es gibt viele Konflikte in der Krise und diese Konflikte müssen schnell geklärt werden.
Zeit für jahrelange Gerichtsverfahren gibt es oft nicht. DAS IST eine CHANCE für eine Wirtschaftsmediation. Die Kosten einer erfolgreichen Wirtschaftsmediation betragen nur 1/10 der wahrscheinlichen Gerichtskosten, wenn die Sache durch zwei Gerichtsinstanzen geht.  Es dauert auch nicht 3 Jahre wie der Fall vor Gericht, sondern maximal 3 Monate. 
 
1. Begriffsbestimmung
Mediation ist gemäß § 1 MedG ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehm-liche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.

2. Entwicklung des MedG
Ausgangspunkt: Mediationsrichtlinie der EU vom 21.05.2008.
In Kraft getreten: 26. Juli 2012

3. Grundsätze
Die tragenden Grundsätze des Mediationsverfahrens sind in §§ 1, 2, 3, 4 geregelt:

  • Freiwilligkeit des Verfahrens (§ 2 Abs. 5 S.1) d.h. sof. Kündigung d. Vertrages mgl.
  • Informiertheit der Medianten (§ 2 Abs. 3, 6 S. 1) 
  • Vertraulichkeit zwischen den Beteiligten, einschließlich Zeugnisverweigerungsrecht
  • Selbstverantwortung der Parteien
  • Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators (§ 3 Abs. 2, 3)

4. Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator
In § 5 Abs.1 S.2 ist ein Ausbildungs- und Fortbildungskatalog für Mediatoren enthalten.

5. Phasen der Wirtschaftsmediation

Es besteht Systemfreiheit. Das MedG gibt keine festen Phasen vor. 6 Phasen sind üblich: 

  1. Einführung (Mediationsvertrag, Honorarregelung, Festlegung der Regeln)
  2. Konfliktbeschreibung und Themenklärung
  3. Klärung von Hintergrundfaktoren und Interessen
  4. Auseinandersetzung mit tatsächlichen und rechtlichen Zweifelsfragen
  5. Suche nach Lösungsoptionen und Bewertung
  6. Einigung und Abschluss der Mediationsvereinbarung.

6. Vollstreckbarkeit des Mediationsergebnisses
Das Mediationsergebnis kann - auf Wunsch beider Parteien - durch 

  • notarielle Beurkundung, § 794 Abs.1 Nr.5 ZPO
  • Anwaltsvergleich nach den §§ 796a ff. ZPO oder 
  • Protokollierung vor Gericht 

vollstreckbar gemacht werden.

7. Vorteile der Wirtschafsmediation
7.1. Vertraulichkeit/ Keine Öffentlichkeit

Bei der Wirtschaftsmediation ist Vertraulichkeit gewährleistet.
7.2. Kostenersparnis

Gerichtsprozesse sind teuer sein.
Ein erfahrener Mediator kostet zwischen 200 und 300 Euro pro Stunde.
7.3. Zeitersparnis

Dauer des durchschnittliches Gerichtsverfahren: 14 Monate.
Dauer durchschnittlicher Rechtsstreit mit zwei Instanzen: 24  Monate
Komplizierte Fälle: z.B. Kirch-Prozess gegen Deutsche Bank und Breuer dauerte über 10 Jahre.
Dauer Mediation: manchmal 1 Sitzung,, manchmal 3 Sitzungen- noch  nie länger als 3 Monate. 
7.4. Auch Hintergründe, Interessen und Bedürfnisse zählen 

Bei gerichtlichen Entscheidungen zählen Positionen. Anders bei der Mediation: hier wird ermittelt, welche Interessen hinter den Positionen stehen. Dadurch werden zusätzliche Lösungsoptionen eröffnet.
7.5. Konfliktbewältigung und Erhaltung der Beziehung
Bei der Mediation ist das Ziel eine Bewältigung des Konflikts, eine Klärung.
Bei der Wirtschaftsmediation ist das Ziel die Geschäftsbeziehung zu erhalten. Geschäfte und Treffen sollen - wenn gewünscht und sinnvoll- nach der Einigung wieder möglich sein.
7.6. Auswahl der Mediators nach Fach- und Sachkunde

Den Parteien ist es im Rahmen der Wirtschaftsmediation möglich, einen Mediator nach Fach- und Sachkunde auszuwählen, der sich in dem Konfliktfeld auskennt.

8. Kosten und Kostenvergleich 
8.1. Kosten Wirtschaftsmediator
Die Kosten eines qualifizierten Wirtschaftsmediators belaufen sich zwischen 200 und 280 Euro / Stunde netto - je nach Fall und Größe des Unternehmens. In manchen Fällen wird noch ein Bonus vereinbart bei Erfolg. Beispielsrechnung bei einer Klärung in 4 Stunden durch den Mediator.

Das sind in 4 Stunden: 4 x 280 Euro = 1.120 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

8.2. Beispielsrechnung Prozess:
Im Vergleich des Kosten eines Rechtsstreits bei einem Streitwert von 50.000 Euro.
Prozessrisiko 1. Instanz: 9.460 Euro
Prozessrisiko 2. Instanz: 10.974 Euro

Rechnen Sie mal aus, was ein Gerichtsstreit mit einem Gegenstandswert von 300.000 Euro über 3 Jahre kostet. 

ALSO:  10:1 für die WIRTSCHAFTSMEDIATION oder anders ausgedrückt
10 Prozent der Kosten eines Gerichtsstreits kostet eine Wirtschaftsmediation. 

9. Auftrag

Der Auftrag für eine Wirtschaftsmediation müsste von beiden  Parteien erteilt werden .

###########################Muster#################################

Wir ( A und B, Adressen) 
erteilen 
In Sachen ...

Hermann Kulzer, MBA,  
Wirtschaftsmediator (uni DIU), 

Glashütterstrasse 101 a, 01277 Dresden 


gemeinsam einen Auftrag für eine Wirtschaftsmediation.


Wir kommen beide. jeweils je zur Hälfte- für das Honorar des Wirtschaftsmediators auf. 


Ort, Datum, Unterschrift. 
########################ENDE#################################

Suchen Sie einen lebenserfahrenen Wirtschaftsmediator?
Ich kann Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten.


Hermann Kulzer 
MBA (EHS Dresden)
Wirtschaftsmediator (uni DIU)

Dresden, Berlin, Augsburg 

kulzer@pkl.com


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