Wirtschaftsmediation beim Abberufungsstreit

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Wenn zwei Gesellschafter streiten, freut sich meist ein Dritter. Oft entsteht durch Streit oder eine Konflikteskalation großer, ja sogar irreparabler Schaden. Manchmal gerät die Gesellschaft durch die Abberufung oder den Gesellschafterstreit in die Krise oder Insolvenz.  Besser sind  nachfolgende Alternativen:

  • vorrausschauende Vertragsgestaltung
  • Konflikteskalationsvermeidung durch frühzeitigen Einsatz eines Konfliktmanagers
  • Einsatz eines Wirtschaftsmediators bei bestimmter Konflikteskalationsstufe

Im Rahmen von Mediationen z.B. „Kurzmediationen" können Konflikteskalationen verhindert werden.

Kurzmediatoren beinhalten Einzelgespräche und müssen nicht immer gemeinsam durchgeführt werden. Die Mediatoren können auch zu den Medianten fahren. Bei Co-Mediationen arbeiten zwei Mediatoren zusammen.

Die Wirtschaftsmediation kennt keine strengen Vorgaben oder Formalia.

Zur Abberufung einige Hinweise:

Wann und wie kann der Geschäftsführer abberufen werden?

Gemäß § 38 I GmbHG kann der Geschäftsführer jederzeit und unbeschränkt abberufen werden.

Muss ein sachlicher Grund für die ordentliche Abberufung vorliegen?

Der Grundsatz der freien und jederzeitigen Abberufbarkeit ist auf den Fremdgeschäftsführer zugeschnitten. In der Praxis kommen aber oft auch Gesellschaftergeschäftsführer vor. Bei diesen kann sich eine Beschränkung des Grundsatzes der freien Abberufbarkeit aus der Treuepflicht der Gesellschafter ergeben.

Was sind wichtige Gründe für eine Abberufung?

Fälschen von Spesenrechnungen, Bilanzmanipulation, Verletzung von Buchführungspflichten, Beteiligung an strafbaren Handlungen, unzulässige Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen.

Ist die Abberufung aus wichtigem Grund sofort wirksam?

Nein, der Abberufungsbeschluss muss von dem Versammlungsleiter festgestellt werden.

Was passiert bei wechselseitiger Abberufung?

Es soll vermieden werden, dass der trickreichere Gesellschafter den Mitgesellschafter aus dem Amt befördert und diesem dann die Reaktionsmöglichkeit genommen wird.

Besteht ein einstweiliger Rechtsschutz gegen die Abberufung?

Ja, einstweiliger Rechtsschutz ist möglich und sinnvoll, z.B. wenn der Zugang zu den Geschäftsräumen untersagt wird.

Mit der Wirtschaftsmediation können Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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