WM in Katar / Doha - Routenänderungen nun auch bei TUI: Betroffene sollten Ansprüche geltend machen

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Nachdem Aida kürzlich mitteilte, dass die AIDAcosma während der Fussball-Weltmeisterschaft  Doha in Katar nicht anlaufen wird, ereilte das gleiche Schicksal nun auch Kreuzfahrer bei TUI Cruises. Nicht nur für die Fußballfans unter den TUI-Kreuzfahrern ist die Absage von Doha sehr ärgerlich. Es fällt unabhängig von der WM ein Highligt der Reise weg, nachdem die zahlreichen Sehenswürdigkeiten nun nicht besichtigt werden können. Reisende der Mein Schiff 6 sollten die kurzfristige Umroutung nicht einfach hinnehmen, sondern Ansprüche geltend machen.

Eine Kreuzfahrt zum größten Sportereignis des Jahres 2022, der WM in Doha. Das war der Plan fußballbegeisterter Kreuzfahrer, die zur Zeit der Weltmeisterschaft eine Reise auf einem der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe buchten, die Doha während der WM ansteuern sollen. Für die Gäste von TUI ist dieser Traum jetzt ebenso geplatzt wie für die Gäste von AIDA. Doha wurde bei beiden Veranstaltern abgesagt. 

Ausfall von Doha rechtfertigt Minderungsansprüche gegenüber TUI 

Selbst falls man dies als richtig unterstellt, ergeben sich zwischen gebuchter Reise und der Leistung von TUI erhebliche Abweichungen, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen. 

TUI benennt kurzfristige Einreisebestimmungen als Ursache der Routenänderung. Auch solche Umstände können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen, weil die einseitige Änderung der Reiseleistung generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich ist, wenn die Änderung unerheblich ausfällt. Gerade dies ist in der Zeit der WM für Doha als Austragungsort der WM auszuschließen. Betroffene sollten der Routenänderung daher unverzüglich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Auch Schadensersatzansprüche gegen TUI stehen im Raum

Nach unserer Auffassung sollten Betroffene bei der aktuellen Umroutung bei TUI zur WM in Katar auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.

Unserer Meinung nach erscheint es unwahrscheinlich, dass Katar nur wenige Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen. Hier wird man also genau hinschauen müssen, was der Hintergrund für die Umroutung ist. Sollte sich zeigen, dass die Routenänderung ggf. früher erkennbar und vermeidbar gewesen wäre, stehen zusätzlich zur Minderung ganz erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum.

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Foto(s): Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

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