Wo beantrage ich Privatinsolvenz? Tipps & Regeln
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Einleitung
Überschuldung kann jeden treffen—plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit oder persönliche Schicksalsschläge können dazu führen, dass man seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. In solchen Situationen bietet die Privatinsolvenz einen Weg, um schuldenfrei zu werden und einen Neustart zu wagen. Doch wie und wo beantragt man eine Privatinsolvenz? Welche Schritte sind zu beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick und wertvolle Tipps.
I. Rechtlicher Bezug
In Deutschland ist das Privatinsolvenzverfahren, auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Es richtet sich an natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Seit der Reform im Jahr 2020 dauert das Verfahren in der Regel drei Jahre, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
II.Voraussetzungen für die Privatinsolvenz
Bevor Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zahlungsunfähigkeit: Sie sind nicht in der Lage, Ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor dem Insolvenzantrag muss ein Versuch unternommen werden, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Das Scheitern dieses Versuchs ist durch eine geeignete Stelle zu bescheinigen.
III. Zuständiges Gericht
Der Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens ist beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. In der Regel ist dies das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Eine Online-Beantragung ist derzeit nicht möglich; der Antrag muss schriftlich eingereicht oder persönlich vor Ort gestellt werden.
IV. Erfolgsberichte
Viele Menschen haben durch die Privatinsolvenz einen erfolgreichen Neustart geschafft. Ein Beispiel ist Frau Müller aus Essen, die nach einer schweren Krankheit in finanzielle Not geriet. Mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Rüdiger Schmidt konnte sie das Privatinsolvenzverfahren durchlaufen und ist nun schuldenfrei. "Ohne die professionelle Hilfe hätte ich es nicht geschafft," berichtet sie erleichtert.
V. Expertenmeinung
Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, betont: "Eine gründliche Vorbereitung und professionelle Beratung sind entscheidend für den erfolgreichen Verlauf einer Privatinsolvenz. Unsere Kanzlei arbeitet seit 1995 mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Fachanwälten zusammen, um unseren Mandanten den bestmöglichen Weg aus der finanziellen Schieflage zu ermöglichen."
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VI.FAQ
Wie lange dauert das Privatinsolvenzverfahren?
Seit der Reform im Jahr 2020 beträgt die Dauer des Verfahrens in der Regel drei Jahre.
Kann ich während der Privatinsolvenz ein normales Bankkonto führen?
Ja, jedoch kann es Einschränkungen geben. Es ist ratsam, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen, um den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens zu schützen.
Was passiert mit meinen Schulden nach Abschluss der Privatinsolvenz?
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens werden die restlichen Schulden erlassen (Restschuldbefreiung), mit Ausnahme bestimmter Verbindlichkeiten wie Unterhalts- oder Steuerschulden.
VII. Fazit
Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden und einen angstfreien Neustart zu wagen. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Unterstützung durch erfahrene Fachleute sind dabei unerlässlich. Die Anwaltskanzlei Rüdiger Schmidt in Essen steht Ihnen mit ihrem Expertenteam zur Seite, um Sie auf diesem Weg kompetent zu begleiten.
VIII. Call to Action
Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Rüdiger Schmidt für eine unverbindliche Beratung und starten Sie Ihren Weg in eine schuldenfreie Zukunft.
IX. Glossar
Privatinsolvenz: Ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen ermöglicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums schuldenfrei zu werden.
Restschuldbefreiung: Der Erlass der verbleibenden Schulden nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Außergerichtlicher Einigungsversuch: Der Versuch, sich vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit den Gläubigern auf eine Schuldenregulierung zu einigen.
Insolvenzgericht: Das Gericht, das für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig ist; in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Ein Girokonto, das den unpfändbaren Teil des Einkommens schützt und sicherstellt, dass der Schuldner trotz Pfändung über einen bestimmten Betrag verfügen kann.
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