Der Datenschutzbeauftragte

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Die folgenden Ausführungen beruhen bereits auf der gesetzlichen Grundlage der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

1. Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter (abgekürzt: DSB) wirkt in einer Organisation auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hin. Der Datenschutzbeauftragte kann Beschäftigter des Verantwortlichen sein („interner Datenschutzbeauftragter“) oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags („externer Datenschutzbeauftragter“) erfüllen.

Der Datenschutzbeauftragte muss die notwendige Fachkunde für die Ausübung besitzen und darf nicht in einen Konflikt oder in die Gefahr der Selbstkontrolle geraten.

2. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

In der freien Wirtschaft benötigen Unternehmen, Gesellschaften und Vereine, in denen mehr als 9 Personen mit „der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten. Unabhängig von der Anzahl von Mitarbeitern, die mit „der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind, benötigen auch solche Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, die besonders sensible personenbezogene Daten – z. B. Angaben zu Gesundheit, Religion oder rassischer Herkunft, verarbeiten oder Verfahren, die eine Vorabkontrolle unterliegen, einsetzen möchte (z. B. Videoüberwachung, Zutrittsüberwachung, Zeiterfassung, RFID-basierte Technologien, GPS-gestützte Systeme z. B. zur Fahrzeuglokalisierung).

3. Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät die Leitung der Organisation (z. B. Geschäftsführung eines Unternehmens) und deren Beschäftigte, welche die Datenverarbeitung durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Europäischen Union bzw. der Mitgliedstaaten.

Er überwacht die Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften der Europäischen Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie die Strategien der Leitung der Organisation für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter.

Der Datenschutzbeauftragte berät im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgeabschätzung (vgl. § 35 DSGVO) und Überwachung ihrer Durchführung.

Er arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Datenverarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation (vgl. Art. 36 DSGVO) und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen datenschutzrechtlichen Fragen.

4. Was kostet ein Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten eines Datenschutzbeauftragten hängen von der Größe der Organisation (Mitarbeiteranzahl), der Komplexität der Datenverarbeitung und nicht zuletzt den vom Datenschutzbeauftragten erwarteten Dienstleistungen ab. Üblicherweise kostet der Datenschutzbeauftragte ab 500,00 EUR monatlich (jeweils zzgl. MwSt.).

5. Was ist der Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten (Mitarbeiter)?

Vorteil #1

Der externe Datenschutzbeauftragte genießt nicht den gesetzlich festgeschriebenen erweiterten Kündigungsschutz. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist für den Zeitraum seiner Bestellung sowie ein (1) Jahr darüber hinaus unkündbar; bei einem externen Datenschutzbeauftragten müssen Sie lediglich die vertraglich zugesicherten Kündigungsfristen einhalten.

Vorteil #2

Der externe Datenschutzbeauftragte ist für seine Tätigkeit haftungsrechtlich verantwortlich und verfügt in der Regel über eine spezialisierte Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Ein Mitarbeiter als interner Datenschutzbeauftragter haftet auf Grund der „betrieblichen Veranlassung“ nicht.

Vorteil #3

Die Kosten eines Datenschutzbeauftragten sind von denen eines Mitarbeiters klar abgrenzbar. Der interne Datenschutzbeauftragte arbeitet als Teil seines Gehalts und ist in seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter frei und weisungsungebunden. Der externe Datenschutzbeauftragte ist daher häufig die deutlich preiswertere Alternative.

Vorteil #4

Mit dem externen Datenschutzbeauftragten entfallen die Kosten für die notwendige Aneignung datenschutzrechtlicher Grundkenntnisse sowie der Fortbildung in Hinblick auf datenschutzrechtliche Gesetzesänderungen und veränderte Rechtsprechung zuständiger Gerichte. Dabei sind nicht nur die Unterrichtskosten, sondern auch die Nebenkosten (Reisekosten, Hotelkosten, Materialien) zu berücksichtigen.

Vorteil #5

Der externe Datenschutzbeauftragte vermeidet unternehmensinterne Interessenkonflikte. Er genießt dementsprechend ein grundsätzlich höheres Ansehen bei Dritten, insbesondere Kunden des jeweiligen Unternehmens, was die öffentliche Reputation des Unternehmens unterstützt.

Vorteil #6

Der Datenschutzbeauftragte verfügt über interdisziplinäres Know-how. Er kann beispielsweise zugleich Fachanwalt für Informationstechnologierecht sein und eine besondere rechtliche Expertise im IT-Recht aufweisen. Dieses zusätzliche Wissen kommt dem Auftraggeber zu Gute.

6. Wo finde ich einen Datenschutzbeauftragten?

Einen Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte, dort Herrn Dr. Ole Damm. Dieser ist Fachanwalt für IT-Recht und seit Jahren mit IT-rechtlichen Themen, darunter dem Datenschutz, befasst. Herr Dr. Damm lässt sich im April 2018 beim TÜV-Rheinland zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten fortbilden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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