Wo wird das gemeinsame Kind leben? So bekommen Sie als Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht!

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Bei einer Trennung streiten sich Eltern häufig um die Frage, wo das gemeinsame Kind leben soll. Kann diese Frage nicht einvernehmlich geklärt werden, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Das Gesetz macht hier keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern. Väter haben daher genauso gute Chancen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen wie Mütter.

Was ist eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht? 

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist in § 1631 BGB geregelt und stellt einen Teil des Sorgerechts dar. Es handelt sich hierbei um das Recht, bestimmen zu können, wo sich das gemeinsame Kind räumlich aufhält. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht meint nicht nur die Bestimmung, wo das gemeinsame Kind wohnen wird. Vielmehr ist davon ebenfalls umfasst, wo es seine Freizeit, Urlaub oder Klassenfahrten verbringen darf. 

Bei verheirateten oder geschiedenen Ehepaaren üben diese beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Können sich die Eltern nicht darauf einigen, bei wem das gemeinsame Kind leben soll, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen. 

Wie wird das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt? 

Sofern Uneinigkeit darüber besteht, wo das Kind leben soll, kann das Familiengericht auf Antrag dies einem Elternteil alleine übertragen. Bei der Entscheidung kommt es insbesondere auf das Kindeswohl an. Insbesondere gilt hier auch der Grundsatz der Kontinuität, mithin, dass das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen werden soll. Weitere Punkte, die Berücksichtigung finden, sind das soziale Umfeld des Kindes oder schädliche Eigenschaften des Elternteils. Hierunter fallen beispielsweise Drogensucht, Alkoholismus oder Gewaltausbrüche. 

Was berücksichtigen Gerichte bei ihrer Entscheidung? 

Bei der Entscheidung des Gerichts steht das Kindeswohl an oberster Stelle. Aus diesem Grund schaut das Gericht, welche Lebensumstände das Kind bei dem jeweiligen Elternteil erwarten wird. Hier spielen insbesondere folgende Gesichtspunkte eine Rolle:

  • Gibt es Geschwister und können diese gemeinsam bei einem Elternteil wohnen?

  • Welche Arbeitszeiten haben die Eltern und haben diese genug Zeit für die Kinderbetreuung?

  • Welche Auswirkungen hätte ein Umzug für das Kind zum Beispiel Schulwechsel?

  • Hat das Kind genug Platz in der jeweiligen Wohnung oder Haus?

  • Drohen dem Kind seelische oder körperliche Schäden bei einem Elternteil?

Haben Väter schlechtere Chancen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? 

Aus der rechtlichen Sicht haben Väter und Mütter die gleichen Chancen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Es wird wie bereits erwähnt geschaut, welche Entscheidung für das Kind am besten ist. Sollte die Mutter daher aufgrund der Arbeit viel unterwegs sein, kann auch dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen werden. Väter bekommen dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, wenn der Richter oder die Richterin der Überzeugung ist, dass dies für Persönlichkeitsentwicklung förderlicher ist. 

Auch die Meinung des Kindes spielt eine Rolle!

Häufig wollen Eltern ihre eigenen Interessen durchsetzen. Doch auch die Meinung des Kindes spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung. Ab einem Alter von drei Jahren wird das Kind bereits kindgerecht gefragt, bei welchem Elternteil das Kind lieber lebe möchte. Häufig ist bei dieser Befragung auch ein Psychologe anwesend, um die Reaktionen des Kindes entsprechend zu interpretieren, denn nicht selten kommt es vor, dass das Kind durch ein Elternteil bewusst oder unbewusst unter Druck gesetzt hat, was die Meinung des Kindes entsprechend beeinflussen kann. 

Sie haben Probleme im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Kontaktieren Sie mich gerne unter kj@kanzleiw.de und wir besprechen das weitere Vorgehen!














Foto(s): @linusklose

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