Wölbern Holland Fonds – Musterverfahrensanträge veröffentlicht

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Hamburg hat am 02.05.2019 für die beiden geschlossenen Immobilienfonds „Wölbern Holland 64“ (Az.: 318 O 316/18) und „Wölbern Holland 65“ (Az.: 318 O 70/18) die Musterverfahrensanträge veröffentlicht.

Sowohl bei dem „Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG“ als auch bei dem „Fünfundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG“ ließ sich feststellen, dass die Emissionsprospekte in wesentlichen Teilen unrichtig und damit insgesamt irreführend und unvollständig sind.

Aufgrund der großen Anzahl von Mitanlegern, die sich der Anlegergemeinschaft unserer Kanzlei angeschlossen haben, konnte das Musterverfahren nach § 2 KapMuG initiiert werden, indem wir bereits in jeweils mehr als 10 Verfahren die entsprechenden Anträge gestellt haben.

Der große Vorteil an dem sog. KapMuG-Verfahren (Massenklage der Anleger) ist, dass das Gericht für alle Mitanleger, welche sich dem Verfahren anschließen, verbindlich entscheiden kann, dass der Prospekt an Fehlern leidet und es einer individuellen Klage daher nicht mehr bedarf. Die Kosten werden durch alle sich anschließenden Anleger geteilt und betragen daher nur einen Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Durch den Beitritt wird zugleich auch die Verjährung hinsichtlich der Prospektfehler gehemmt.

Der fehlerhafte Prospekt betrifft somit unabhängig von einer individuellen Falschberatung alle Mitanleger des Fonds.

Beachten Sie bitte genau den Tag, an dem Sie dem Fonds beigetreten sind. Taggenau 10 Jahre nach diesem Zeitpunkt tritt die absolute Verjährung Ihrer Ansprüche ein. Gern informieren wir Sie unverbindlich und kostenlos über Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Henry Pfitzmann

Beiträge zum Thema