(wohl) vermeidbare Gebärmutterverletzung, Gebärmutterentfernung: Schadensersatz Klinik

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außergerichtlicher Vergleich - EUR 15.000,- € nebst Anwaltskosten

Bei Verdacht auf Plazentareste im Zustand nach Sectio erfolgte mit zeitlichem Abstand eine sog. Nachkürettage (Routine-OP). Postoperativ klagte die Patientin/Mandantin über starke Übelkeit, äußerst starke und durchgehende Schmerzen im Unterleib, sie hat sich mehrmals übergeben müssen und kollabierte. Gleichwohl wurde ihr nach ihren Angaben für Stunden keine ärztliche Hilfe zuteil, sie wurde mit den Schmerzen weitgehend alleine gelassen, eine sonographische Abklärung brachte kein Ergebnis.

Die von der Mandantin dem Klinik-Personal mitgeteilten Schmerzen und Symptome einer wohl bereits vorliegenden Gebärmutterbeschädigung (wohl infolge der Kürettage) sowie die daraus folgenden, erheblichen inneren Blutungen wurden zunächst verkannt bzw. nicht beachtet und erst Stunden verspätet festgestellt. Erst nach vermeidbar eingetretener Verzögerung musste dann – als Notfall - eine Laparoskopie (Bauchspiegelung, nur kleiner Schnitt) durchgeführt werden - dabei erfolgte aufgrund einer nicht stillbaren Blutung aus dem Uterus intraoperativ Umstieg auf eine Laparotomie (Eröffnung der Bauchhöhle, großer Bauchschnitt) und schließlich die Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter, dadurch Verlust Gebärfähigkeit) durchgeführt:

Nach unserer Ansicht wären diese schmerzhaften und belastenden (Dauer-)Folgen – ohne Behandlungsverzögerung - vermeidbar gewesen.

Nachdem sich die Haftpflichtversicherung der Klinik zunächst geweigert hatte, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen und ein angemessenes Schmerzensgeld in Aussicht zu stellen, konnte nach Verhandlungen wunschgemäß und vergleichsweise zeitnah (ohne Klage vor dem Landgericht) eine Abfindung in Höhe von 15.000 Euro (zzgl. aller RA-Kosten) für die Mandantin ausgehandelt werden.


Rainer Beer, Fachanwalt für Medizinrecht



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