Wohn- und Mietenpaket beschlossen: Ende des Mietwuchers?
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- Durch das Paket soll bezahlbarer und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.
- Die Mietpreisbremse wird um weitere fünf Jahre verlängert.
- Der Betrachtungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmieten wird auf sechs Jahre angehoben.
- Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen soll begrenzt werden.
- Käufer von Immobilien sollen künftig nur maximal 50 Prozent der Maklerkosten bezahlen müssen.
Verschärfung der Mietpreisbremse
Über die Mietpreisbremse wird viel diskutiert: die einen halten sie für sinnvoll, die anderen glauben, sie schade dem Wohnungsmarkt. Mit der Einführung der Mietpreisbremse können die einzelnen Bundesländer nun festlegen, in welchen Gebieten die Miete für Bestandswohnungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Höhe der Vergleichsmiete kann dem jeweils geltenden einfachen oder qualifizierten Mietspiegel entnommen werden. Die bekanntesten Städte, in denen die Mietpreisbremse gilt, sind Berlin, München und Hamburg.
Das Wohn- und Mietenpaket sieht vor, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert wird. Liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor, können Mieter für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zu viel gezahlte Mieten rückwirkend zurückfordern.
Verlängerung des Betrachtungszeitraums
Die Mietpreisbremse orientiert sich an den ortsüblichen Vergleichsmieten, die sich aus den Mietpreisen für vergleichbare, neuvermietete Wohnungen der letzten vier Jahre ergeben. Dieser Zeitraum von vier Jahren wird offiziell als Betrachtungszeitraum bezeichnet und soll nun auf sechs Jahre verlängert werden.
Was als vergleichbar gilt, richtet sich nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Die Vergleichsmiete ist nicht nur für die Mietpreisbremse relevant, sondern muss auch bei Mieterhöhungen beachtet werden. Darüber hinaus soll bis Ende des Jahres ein Gesetzesentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts vorgelegt werden.
Begrenzung bei der Umwandlung von Mietwohnungen
Bis Ende 2019 soll ebenfalls ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der die Möglichkeit der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzen soll. Durch eine Umwandlung von Mietwohnungen kann der aktuelle Besitzer höhere Renditen erzielen, indem er einzelne Wohnungen verkauft statt das ganze Haus zu verkaufen.
Nach einer durchgeführten Umwandlung ändert sich zunächst für die Mieter nichts. Dennoch besteht das Risiko einer Eigenbedarfskündigung, da der neue Besitzer selbst in die Wohnung einziehen möchte.
Unterstützung für Immobilienkäufer
Durch das Wohn- und Mietenpaket sollen auch Käufer profitieren. So hat die Bundesregierung beschlossen, dass Käufer von Immobilien (Wohnungen, Einfamilienhäuser) in Zukunft maximal nur 50 Prozent der Maklerkosten bezahlen müssen und, dass die Erwerbsnebenkosten deutlich gesenkt werden sollen. Zudem ist eine Verbesserung der Wohnungsbauprämie geplant.
Weitere Maßnahmen des Wohn- und Mietenpakets:
- In Zukunft wird die neu gefasste Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens übertragen. Diese Richtlinie unterstützt Kommunen beim Kauf von Bundesgrundstücken.
- Um den preiswerten Neubau von Mietwohnungen zu fördern, sollen Mittel i. H. v. 100 Mio. Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen zur Verfügung gestellt werden. Ob der Investitionspakt zustande kommt, ist abhängig vom parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 und den möglicherweise entstehenden finanziellen Spielräumen.
- Bis Ende 2019 soll ebenfalls ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorgelegt werden, der die Schließung von Baulücken durch Kommunen verbessern soll. Diese Baulückenschließung könnte durch die Fortentwicklung des Vorkaufsrechts oder die vereinfachte Anwendung eines Baugebots erfolgen.
- Das Klimakabinett berät weiter über verschiedene Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung.
(COL)
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