Wohnmobil Abgasskandal erneutes Schadensersatzurteil gegen Stellantis ehemals Fiat

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Nachdem die Gerichte lange Zeit stillgehalten haben, häufen sich nun die Urteile gegen die Fahrzeugkonzerne. In einem vor dem Landgericht Gießen Az. 5 O346/21 von den Rechtsanwälten Klamert&Partner München, geführten Verfahren wurde Stellantis der Nachfolgekonzern des Fiat-Konzern wiederum, zu einem Schadensersatz i.H.v. 10 %,ausgehend vom Kaufpreis verurteilt.

Der Kläger erwarb im Jahre 2019 ein gebrauchtes Wohnmobil Sunlight T 66, Euro 6. Stellantis ist die Herstellerin des Basisfahrzeuges eines Fiat Dukato. Das Wohnmobil war mit einem Ducato Motor 2,3 l Multijet ausgestattet.

Im Zuge des Verfahrens hat das Kraftfahrtbundesamt diverse Testdaten zur Überprüfung der Abgaswerte bei dif. Fahrzeugen der Beklagten durchgeführt. Dabei wurde unter anderem für das Motorenmodell Ducato 2,3 l Multijet Euro 5, als auch für das Modell Fiat Ducato 2,3 l Multi-Jet Euro 6, festgestellt, dass in diesen Basisfahrzeugen unzulässige Abschaltvorrichtungen verbaut sind. 

Wörtlich heißt es in der Auskunft des KBA vom 17.3.2022:

Die Abgasrückführung (AGR) Rate bzw. die NO X Speichekatalysator (NSK)Regeneration werden nach einer gewissen Motorlaufzeit verringert/deaktiviert. Die AGR Rate wird zudem umgebungstemperaturabhängig verringert. Die Motorsteuerungssoftware enthält einen Timer, der ab dem Motorstart läuft und bei Erreichen eines kalibrierten Wertes das Emissionskontrollsystem beeinflusst.

Ausdrücklich hat das Gericht festgestellt, dass der Temperaturbereich so festgelegt ist, dass es auf dem temperierten Prüfstand immer zu einer vollständigen Abgasreinigung kommt; im Realbetrieb die Abgasrückführung jedoch nur in einem sehr reduzierten Rahmen stattfindet. Der Beklagtenpartei ist es nicht gelungen, die für eine Bewertung der Abschaltvorrichtung als „zulässig“ notwendigen Anknüpfungstatsachen zu beweisen.

Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, denn der Fahrzeughersteller, der sich hierauf berufen und entlasten will, muss sowohl den Verbotsirrtum als solchen, als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums konkret darlegen und beweisen.

Dies konnte Stellantis nicht. Es ist nach Auffassung des Gerichts für die Annahme eines Verbotsirrtums nicht ausreichen, nur die allgemeine Wirkweise einer Abschaltvorrichtung zu kennen bzw. im Fall der MIT (italienische Zulassungsbehörde) auch für zulässig zu erachten – maßgeblich ist die (hypothetische) Genehmigung der Abschaltvinrichtung in ihrer konkreten Ausgestaltung. Eine solche lag nicht vor.

Da somit unstreitig eine unzulässige Abschaltvorrichtung vorliegt, hat das Landgericht Gießen die Beklagte korrekterweise zu 10% Schadensersatz ausgehend vom Kaufpreis verurteilt.


Auch wenn bei Ihrem  Fahrzeug schon ein Software Update durchgeführt wurde,  ist es nicht sauber und wird möglicherweise noch von einem Rückruf mit Stilllegungsandrohung betroffen sein.

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Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit, und insbesondere nach dem ergangenen Urteil des BGH, erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-, Audi- oder Porsche-Konzern sowie gegen BMW, Fiat, Opel oder auch Mercedes  vorgehen, in der Regel eine Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder einen Schadensersatz, im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die  Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war. 

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW/Audi/Porsche/Mercedes/Fiat sowie BMW-Geschädigte und erzielt in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört mit ca. 15000 Verfahren zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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