Wohnmobil-Dieselabgasskandal: Für Fiat und Stellantis wird es immer enger!

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Halter von betroffenen Wohn- und Reisemobilen haben im Dieselabgasskandal immer bessere Chancen, Schadenersatz zu erhalten. Gerade Stellantis, das frühere Fiat Chrysler Automobiles (FCA), rückt dabei in den Fokus.

In den Diesel-Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA), das seit dem 16. Januar 2021 durch die Fusion mit der Groupe PSA in der Stellantis N.V. aufgegangen ist, kommt weiterer Schwung. Das Landgericht Saarbrücken hat mit Beschluss vom 23. Juli 2021 (Az. 12 O 18/21) ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der Hintergrund: An einem Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia soll untersucht werden, ob die Abgasrückführung etwa 22 Minuten nach dem Motorstart deaktiviert wird und auf diese Weise die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Straßenbetrieb einhält, meldet die mit dem Fall betraute Rechtsanwaltskanzlei.

Das Gericht hege erhebliche Zweifel, ob die durch eine italienische Behörde ausgestellte Typgenehmigung für den Motor rechtens sei, heißt es in dem Bericht. „Eine Emissionsminderungsstrategie, deren Funktion nach 22 Minuten und demnach exakt nach Durchlaufen des Rollenprüfstands deaktiviert würde, dürfte […] offensichtlich rechtswidrig sein, so dass es auf die Einschätzung der Behörde in diesem konkreten Fall nicht ankäme“, wird das Gericht zitiert.

„Das ist gut für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile. Die Causa zeigt einmal mehr, dass nicht nur deutsche Hersteller vom Dieselabgasskandal betroffen sind. Der bisherige eigenständige Konzern Fiat Chrysler Automobiles gehörte zu den größten Autobauern der Welt mit zahlreichen Tochtermarken und Modellen. Der Dieselabgasskandal kann dadurch also weitere Fahrt aufnehmen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

Die Anzahl der Klagen nimmt auch zu, einige davon hat Dr. Gerrit W. Hartung für geschädigte Verbraucher eingereicht. In einer Klage vor dem Landgericht Münster beispielsweise geht es um ein Wohnmobil des Typs Fiat Ducato mit der Abgasnorm Euro 6. Der Hersteller CNH Industrial N.V. soll einen Betrag in Höhe von 140.112,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Juli 2021 zahlen und die Klagepartei von 3.481,35 Euro vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freistellen. Das Landgericht Ravensburg soll im Falle der Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil des Typs Hymer B 674 SL (Abgasnorm Euro 6) entscheiden. Der Streitwert beträgt 127.469,64 Euro.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Aufgrund der hohen Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden für geschädigte Dieselkäufer besonders groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit einer Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht aufgrund der vorgenommenen Abgasmanipulationen erfolgreich durchzusetzen.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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