World Money Flow – BaFin warnt Anleger

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Auf der Webseite der Onlinehandelsplattform wmflow.org wird dargestellt, dass sich die Finanzmärkte in rasantem Tempo entwickelt und der Handel nicht länger ein spezialisierter Beruf für einige wenige sei.

Auch habe die moderne Technologie es Einzelpersonen ermöglicht, auf Augenhöhe mit großen Unternehmensinvestoren zu Konkurrieren.

Auch wir auf der Homepage geschildert, dass das Unternehmen gegründet wurde, um sowohl Anfängern als auch Profis eine profitable Handelsmöglichkeit zu ermöglichen und man auf die globalen Finanzmärkte spezialisiert sei und die besten Handelsbedingungen bieten würde.

Für Anleger sollen über World Money Flow (WMF) Anlagen in Differenzkontrakten (CFDs) und Forex-Geschäfte möglich sein.

Aber Vorsicht laut BaFin

Deutsche Anleger sollten vor Anlagen bei World Money Flow beachten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Offerten der Plattform warnt.

Es würden nämlich ohne Erlaubnis der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) ist nämlich das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin zulässig.

Die Fehlende Regulierung durch die BaFin ist bereits ein deutliches Warnsignal.

Auch fehlt auf der Internetseite ein Impressum, so dass unklar ist, wer die Betreibergesellschaft und deren Verantwortliche sind.

Optionen für Anleger von World Money Flow

Wenn ein deutscher Anleger Kapitalanlagen über wmflo.org getätigt hat und unerlaubte Wertpapierdienstleistungen betrieben worden sind, kann ihm ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Auch andere deliktische Ansprüche sind denkbar, wenn keine Auszahlungen erfolgen oder falsche Angaben zu Risiken gemacht worden sein sollten.

Haben Sie Einzahlungen bei World Money Flow geleistet und danach Schwierigkeiten haben biete Ihnen die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne eine Beratung zu rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen an. Wir können auch bei der Beweissicherung helfen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 20.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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