Kündigung Bausparvertrag: Altverträge der Heimstatt Bausparkasse binden Wüstenrot bei Verzinsung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Wüstenrot Bausparkasse AG ist Rechtsnachfolgerin der Heimstatt Bausparkasse AG. In einigen Altverträgen der Heimstatt Bausparkasse ist eine Garantie enthalten, an die die Wüstenrot als Rechtsnachfolgerin gebunden ist. Betroffene einer Kündigung des Bausparvertrags durch die Wüstenrot sollten daher frühzeitig anwaltlich prüfen lassen, ob trotz Kündigung und Ablehnung des Bonuszinsanspruchs eine nachträgliche Höherverzinsung auf Grundlage der Garantiezusage vorzunehmen ist.

Als Anlage zur Bausparurkunde bei Verträgen der Heimstatt Bausparkasse wurde in einigen Tarifen, insbesondere dem Tarif P (Plus-Tarif), eine umfassende Garantie gewährt. Hierzu heißt es u. a.:

„Die Heimstatt Bausparkasse garantiert Ihnen im Rahmen der „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ folgende vorteilhafte Leistungen des Heimstatt-Plus-Tarifs:

  • Sie können bei Abschluss zwischen 2,5 % und 4 % Guthabenzins auf Ihrem Bausparkonto wählen.
  • Sie können während der gesamten Anspruchsdauer den höheren Guthabenzins von 4 % nachträglich in Anspruch nehmen – und zwar rückwirkend berechnet ab Bausparbeginn (…)“

Garantiezusage für Wüstenrot verbindlich

Die Formulierung „im Rahmen der Allgemeinen Bausparbedingungen“ ist aus Sicht des Verfassers als unbedingte Einstandspflicht zu verstehen, die nachträgliche Höherverzinsung in jeder Phase des Vertrages zu erfüllen. Dies bedeutet bei bereits gekündigten Verträgen, dass der Bausparer noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von 3 bzw. 6 Monaten durch einfache schriftliche Erklärung gegenüber der Wüstenrot Bausparkasse AG die Höherverzinsung wirksam auf Grundlage der Garantiezusage verlangen kann.

Wüstenrot argumentiert mit eigenen ABB

Die Wüstenrot verweist in diesem Zusammenhang zwar regelmäßig auf ihre Allgemeinen Bausparbedingungen und argumentiert, dass die nachträgliche Höherverzinsung eine Vertragsänderung im Sinne von § 3 Abs.3 ABB darstellt, die der Zustimmung durch die Bausparkasse bedürfe, und dass eine Zustimmung wegen Kündigung des Vertrages nicht möglich sei. Die Formulierung „im Rahmen der Allgeneinen Bedingungen für Bausparverträge“ in der Garantiezusage hat jedoch zur Folge, dass es sich gerade nicht um eine zustimmungsbedürftige Vertragsänderung handelt, sondern um eine neben den ABB stehende unbedingte Zusage vonseiten der Heimstatt und ihrer Rechtsnachfolgerin Wüstenrot, die Höherverzinsung durchzuführen, solange der Vertrag besteht.

Betroffene sollten rückwirkende Höherverzinsung aus Garantie unverzüglich vor Ablauf der Kündigungsfrist verlangen

Betroffene einer Kündigung durch die Wüstenrot, die in ihrem Altvertrag bei der Heimstatt Bausparkasse eine Garantiezusage für die nachträgliche Höherverzinsung haben, sollten daher unverzüglich vor Ablauf der Kündigungsfrist die Höherverzinsung verlangen. Sollte die Wüstenrot die Höherverzinsung mit der vorbezeichneten Argumentation ablehnen, empfiehlt es sich, einen im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Anspruchs zu beauftragen. Die Erfolgsaussichten stehen gut, da die Garantiezusage auch gegenüber der Rechtsnachfolgerin Wüstenrot gilt.

Kostenlose Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Markus Mehlig ist im Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er vertritt bundesweit eine Vielzahl von Bausparern gegenüber Bausparkassen bei Kündigung und Nichtauszahlung von Bonuszinsen. Gerne prüft er auch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Mehlig

Beiträge zum Thema