Bausparvertrag kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Was ist ein Bausparvertrag?
- Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
- Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
- Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
- Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
- Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Ein Haus kaufen, eine Eigentumswohnung besitzen oder einfach nur eine lukrative Vermögensanlage? Für den Abschluss eines Bausparvertrages gibt es viele gute Gründe.
Wenn Sie dennoch überlegen, Ihren Bausparvertrag z. B. bezüglich einer Umschuldung zu kündigen, müssen Sie einiges beachten. Auch wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt, sollten Sie dies nicht einfach akzeptieren, sondern die Kündigung gründlich überprüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Jeder Bausparvertrag kann mit einer Frist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos gekündigt werden.
- Wird vor dem Ablauf von sieben Jahren gekündigt, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie.
- Alternativen zur Kündigung sind die Teilung oder Abtretung des Bausparvertrages sowie die Senkung der Bausparsumme.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist ein besonderer Darlehensvertrag, der zwischen einem Kunden und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dieser dient in der Regel zur Finanzierung einer Immobilie, zur Modernisierung oder zum Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, also für wohnwirtschaftliche Zwecke.
Alternativ können Sie einen Bausparvertrag abschließen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese anlegen möchten. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage oder auf eine Wohnungsbauprämie. In diesem Fall dient der Bausparvertrag zum Vermögensaufbau und kann somit zur Altersvorsorge genutzt werden.
Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
Beim Abschluss eines Bausparvertrages vereinbaren Sie einen bestimmten Bauspartarif, der folgendes festlegt:
- Bausparsumme
- Höhe des Spar- und Darlehenszinses
- Tilgungszeit
- evtl. Mindestvertragsdauer
- Mindestsumme bei Zuteilung
- Regelspar- und Tilgungsbeiträge
- Abschlussgebühr
- evtl. Zins- oder Treuebonus
Die Bausparkasse legt die Konditionen für einen Bausparvertrag fest, d. h., sie bestimmt die entsprechenden Zinssätze (z. B. Darlehenszins, Bonusverzinsung) und die Voraussetzungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl). Außerdem wird der Regelsparbeitrag festgesetzt sowie die Höhe der Abschlussgebühr und Zins,- sowie Tilgungsbeiträge. Falls das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird, wird die Höhe der Rückverzinsung des Guthabens geregelt.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Bausparer, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, um ihre Immobilie zu finanzieren, warten gespannt auf den Moment der Zuteilungsreife. Ab diesem Zeitpunkt können sie ihren Anspruch auf das Darlehen geltend machen. Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt u. a. davon ab, ob die vereinbarte Mindestsumme bereits angespart wurde, welche in der Regel 40 % der Bausparsumme beträgt. Außerdem muss die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten werden und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegen.
Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
Ein Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Allerdings kann es sein, dass die Kündigung mit Nachteilen verbunden ist, z. B. kann in manchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigung in der Ansparphase
Die Kündigung eines Bausparvertrages während der Ansparphase ist oft mit erheblichen Nachteilen verbunden. Man verliert nicht nur den Anspruch auf das Darlehen, sondern auch auf die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Darüber hinaus wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn die drei- bis sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Diese beträgt zwischen 2 und 6 % der Bausparsumme.
Kündigung in der Darlehensphase
Auf der anderen Seite ist eine Kündigung während der Darlehensphase unproblematisch und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eigentlich handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Bausparvertrages. Viele Bausparverträge enthalten das Recht auf Sondertilgungen, mit denen die Ablösung des Darlehens jederzeit möglich ist.
Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist an keine Formvorschrift gebunden. Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit der Bausparnummer und dem Namen sowie der Kontoverbindung des Bausparers, damit die Bausparkasse weiß, wohin sie das Geld überweisen soll.
Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Sondertilgung:
Wenn die Möglichkeit der Sondertilgung besteht, sollte man prüfen, ob diese Möglichkeit infrage kommt. Damit der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif ist, können Sondertilgungen geleistet werden. Ein Bausparvertrag ist in der Regel zuteilungsreif, wenn mindestens 40 % der Bausparsumme angespart wurden und eine Mindestsparzeit eingehalten wurde. Außerdem muss der Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erhalten haben.
Teilen des Bausparvertrages:
Indem der Bausparvertrag geteilt wird, kann für einen Teil der Bausparsumme die Zuteilungsreife in kürzerer Zeit erreicht werden. Dadurch kommt man schneller an sein Geld.
Bausparsumme verringern:
Wenn die Bausparsumme gemindert wird, ist der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif. Allerdings verringert sich auch die Höhe des Darlehens, das in Anspruch genommen werden könnte.
Verkauf oder Abtreten des Bausparvertrages:
Für diesen Fall sollte man sich unbedingt zuerst die Meinung eines Finanzexperten einholen, der genau einschätzen kann, ob sich der Verkauf oder das Abtreten des Vertrages lohnt.
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Rechtstipps zu "Bausparvertrag kündigen"
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09.03.2023 Rechtsanwältin Handan Kes„… sein? Ist die Kündigung des Bausparvertrags überhaupt wirksam? Die Kündigung als solche ist zunächst wirksam. Der BGH hat mehrmals bestätigt, dass ein Bausparvertrag nach Erreichen der Zuteilungsreife …“ Weiterlesen
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22.06.2022 Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M.„… nicht mehr in der Lage sein, Zins und Tilgung ihrer Immobilie ausreichend zu bedienen. Das führt dann zu einer Kündigung des Darlehensvertrags mit einer sich anschließenden Zwangsversteigerung. Unabhängig …“ Weiterlesen
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07.03.2022 Rechtsanwalt Christian Dreier„Kündigung des Bausparvertrages – Was ist zu beachten ? Der Kauf eines Hauses, der Besitz einer Eigentumswohnung oder die Aussicht einer Vermögenslage sind alles Gründe, um einen Bausparvertrag …“ Weiterlesen
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07.07.2021 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… , Bausparverträge, bei denen die vereinbarte Bausparsumme erreicht worden ist, zu kündigen. Um schneller auf die vereinbarte Bausparsumme zu kommen, rechnen einige Bausparkasse etwaige Bonuszinsen …“ Weiterlesen
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21.06.2021 Rechtsanwalt Kevin Benjamin Villwock„… aus Bayern ein als „Cashselect“ bezeichnetes System aus der Schweiz für seine Lebensversicherung. Anleger sollten ihre Bausparverträge und andere Kapitalanlagen kündigen lassen, um die Rückkaufswerte …“ Weiterlesen
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02.06.2021 Rechtsanwalt Simon Bender„… auf die Wüstenrot Bausparkasse übergegangenen Bausparverträge der von Rechtsanwalt Simon Bender vertretenen Kläger durch die Kündigungen der Aachener Bausparkasse wegen einer behaupteten Störung …“ Weiterlesen
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12.05.2021 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… ihre Versicherungen, Bausparverträge und andere Kapitalanlagen kündigen und die Rückkaufswerte anschließend der Aktiengesellschaft zur Verfügung stellen sollten. Dem Anleger wurde versprochen …“ Weiterlesen
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22.04.2021 Rechtsanwalt Kai Malte Lippke„… Bausparbedingungen zu kündigen. Und für den Fall, dass ich zahle, kündigt sie ebenfalls an, den Bausparvertrag zu kündigen, weil das Bausparguthaben dann höher als die Bausparsumme liege. Die Debeka verfolgt …“ Weiterlesen
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19.01.2021 Rechtsanwalt Tobias Hahn„Seit geraumer Zeit entledigen sich Bausparkassen hochverzinster Bausparverträge, indem sie diese kündigen. Durch die Kündigung entsteht ein Anspruch auf Seiten des Kunden auf Auszahlung …“ Weiterlesen
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26.09.2020 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse„Um gut verzinste Alt-Verträge loszuwerden kündigen derzeit insbesondere Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken neben Bausparverträgen auch sogenannte Prämiensparverträge. Die Variation der Namen …“ Weiterlesen
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22.05.2020 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„Die Nullzinspolitik der EZB macht es den Banken zunehmend schwerer, Gewinne zu erwirtschaften. Aus Gründen der Kostensenkung kündigen Banken und Sparkassen neben Bausparverträgen daher nun gerne …“ Weiterlesen
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14.05.2020 Rechtsanwalt Johannes Meyer„Wurden in der Vergangenheit noch hochverzinste Bausparverträge gekündigt, ziehen nunmehr vor allem die Sparkassen nach und kündigen langfristig angelegte Sparverträge (S-Prämiensparen flexibel …“ Weiterlesen
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13.03.2020 Rechtsanwalt Johannes Meyer„… Belastung dar, da sie unwirtschaftlich aus Sicht der Bank sind. In der Folge kündigen Sie die Bausparverträge oder erwecken bei dem Verbraucher den Eindruck, er müsse zwischen einer sofortigen Auszahlung …“ Weiterlesen
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