Youngtimer und Oldtimer als Anlageobjekte

  • 1 Minuten Lesezeit

Die seit dem Jahr 2014 erfolgte Leitzinssenkung der EZB auf historische – zunächst – 0,05 % für Guthaben auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten von Privatanlegern intensivierte seither den Trend zu alternativen Anlage-Möglichkeiten. Hierzu gehören seit einigen Jahren verstärkt Youngtimer und Oldtimer.

Aber: Was schon bei Neuwagen und jungen Gebrauchtwagen selbstverständlich ist, gilt erst recht bei Youngtimern und Oldtimern: Augen auf und höchste Vorsicht!

Gleichgültig, ob Sie mit einem schmalen Budget oder einem dickeren Portemonnaie investieren wollen, ist die Auswahl des Modells von eminenter Bedeutung für Ihre künftige Rendite. Abgesehen von den stets begehrten Klassikern versprechen insbesondere Klein- und Sonderserien von Fahrzeugmodellen starke Renditezuwächse, was sich aus dem geringen Marktangebot erklärt.

Entscheidend ist sodann der Zustand des Fahrzeuges. Wichtig ist eine dokumentierte Historie. Abzuraten ist von grellen oder ungewöhnlichen Farben. Gefährlich sind auch nachträgliche Umbauten. Sofern Sie selbst kein Automobil- oder Oldtimerexperte sind, sollten Sie sich vor einem Kauf durch einen Fachmann, der sich auf das entsprechende Modell und seine Technik versteht, beraten und begleiten lassen. Schließlich ist die korrekte Formulierung des Kaufvertrages zu beachten. Fehler hierbei können sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer teuer werden.

Sofern Sie alle Hinweise beachtet und einen für Sie günstigen Kaufvertrag geschlossen haben, sollte der Investition und dem künftigen Spaß an dem Fahrzeug nichts im Wege stehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Diebow

Beiträge zum Thema