Zahlreiche Widerrufsbelehrungen zu Immobilienkrediten fehlerhaft - Darlehensvertrag bei der LBBW prüfen

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Der Gesetzgeber gab den Banken, wie auch der Landesbank Baden-Württemberg, im Jahr 2002 die Pflicht auf, ihre Kunden, die zu privaten Zwecken einen Kredit aufnehmen, anhand gewisser Informationspflichten zu belehren. Die vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen sollten dem Darlehensnehmer unmissverständlich sein Recht vor Augen führen, den Vertrag innerhalb von gewöhnlich zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Verbraucherwiderrufsrecht wurde eingeführt, um den rechtlich und wirtschaftlich oft unerfahreneren Verbraucher vor übereilten Vertragsschlüssen mit Unternehmen zu schützen.

In den Zeiten des Zinstiefs erweist sich dieses Widerrufsrecht als überaus vorteilhaft. Es eröffnet privaten Bankkunden die Möglichkeit, auch heute noch ihre Verträge bei der LBBW zu widerrufen.

Vorteile des Widerruf Ihres Kredits bei der LBBW – keine Vorfälligkeitsentschädigung

Der Vorteil eines Widerrufs des Darlehensvertrags gegenüber einer Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung: Banken wie die Landesbank Baden-Württemberg verlangen von Kunden, die vor Fälligkeit den Vertrag kündigen, eine Entschädigungszahlung. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gerade in Deutschland besonders hoch und kann enorme Summen ausmachen. Bei einem Widerruf fällt diese Zahlung nicht an. Verbraucher können somit mehrere Zehntausend Euro sparen. Hat sich der Kunde aus dem teuren Vertrag der LBBW, den er vor Jahren abgeschlossen hat, gelöst, kann er einen neuen Vertrag zu günstigeren Zinsen aufnehmen oder gleich mit seiner Bank niedrigere Zinsen in einer Einigung aushandeln.

Warum der Widerruf von Darlehen, die vor einigen Jahren aufgenommen wurden, auch heute noch erklärt werden kann

Der Grund, weshalb Darlehen der LBBW, die bereits vor einigen Jahren aufgenommen wurden, noch immer widerrufbar sind, ist eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Denn die oberste deutsche Instanz in diesen Sachen entschied, dass die Frist zur Erklärung des Widerrufs nicht zu laufen beginnt, wenn Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind. Im gesamten Bundesgebiet benutzten Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, sodass die Möglichkeit des Widerrufs heute vielen Kreditnehmern offensteht.

Zeit zur Ausübung des Widerrufsrechts wird aufgrund in Planung befindlicher Gesetzesänderung knapp

Allerdings wird für Bankkunden der LBBW die Zeit knapp, den Widerruf der Darlehen zu erklären. Denn die Bundesregierung initiierte eine Gesetzesänderung, die Juni 2016 als letzten Zeitpunkt für den Widerruf von Verträgen aus 2002 bis 2010 vorsieht.

Landesbank Baden-Württemberg gab in Belehrungen keine Frist zur Rückgewährung der Leistungen bei Widerrufsfolgen an

Ob eine Widerrufsbelehrung den Anforderungen an eine umfassende, eindeutige Verbraucherbelehrung genügt, lässt sich nur anhand des Einzelfalls bei Betrachtung der jeweiligen Belehrung feststellen. In Belehrungen der LBBW aus den Jahren 2002 bis 2004 finden sich Hinweise zu den Widerrufsfolgen, die zwar korrekt aber nicht vollständig sind. Der Bankkunde der Landesbank Baden-Württemberg wird zwar darüber aufgeklärt, dass die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Es wird ihm jedoch nicht mitgeteilt, welche Frist er dafür einzuhalten hat. Um das herauszufinden, müsste er selbst den Gesetzestext lesen. Das sollte ihm jedoch mit Hilfe der Widerrufsbelehrung gerade erspart bleiben.

Kein optischer Abschluss der Belehrungen der LBBW

Zudem beendete die LBBW ihre Belehrungen lediglich mit einem Strich. Es war jedoch vorgesehen, dass ein optischer Abschluss durch Name der Bank, Ort und Datum oder den Hinweis auf das Ende der Belehrung die Widerrufsbelehrung begrenzt. Dadurch sollte der Darlehensnehmer auf einen Blick erkennen können, wo die für ihn wichtigen Informationen zum Widerruf aufhören.

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