Widerruf Darlehensvertrag: die Vorteile eines Widerrufs bei Immobilienkrediten und Autokrediten

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Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.3.2020 eine Grundsatzentscheidung zum Kreditrecht getroffen, aufgrund dessen hunderttausende Kreditverträge, Immobilienkredite sowie Autokredite jetzt widerrufen werden können.

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbrauchern steht ein sogenanntes Widerrufsrecht zu, wenn dieses gesetzlich vorgesehen ist. Das bekannteste Widerrufsrecht besteht z. B. beim Online-Shopping (sog. Verträge über Fernabsatzgeschäfte), aber auch bei Kreditverträgen über Immobilien (§ 495 BGB), bei Autokrediten oder beim Leasing.

Widerrufsfrist

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Wurde der Verbraucher über sein Widerrufsrecht jedoch unverständlich bzw. unvollständig belehrt, beginnt die Frist für den Widerruf nicht zu laufen. In diesen Fällen kann auch noch Jahre später ein wirksamer Widerruf erklärt werden.

Vorteile eines Widerrufs bei Kreditverträgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kreditnehmer erhalten z. B. die Tilgungsraten sowie die Zinszahlungen an die Bank zuzüglich Zinsen zurückerstattet. Gerade bei teuren Kreditverträgen aus der Vergangenheit kann ein Widerruf zu einer zinsgünstigen Umschuldung genutzt werden. 

Kreditnehmer, die einen Kreditvertrag bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können im Rahmen eines wirksamen Widerrufs die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen. Auch teure Bereitstellungszinsen, die die Bank für den Nichtabruf des Darlehens bei Immobilienkrediten verlangt, können im Falle eines wirksamen Widerrufs zurückverlangt werden.

Vorteile des Widerrufs bei Autokrediten

Im Rahmen eines Autokredits bestehen 2 Verbundene Verträge: Das Grundgeschäft ist der Kaufvertrag über den Pkw, welches mit einem Darlehensvertrag verbundenen ist. Ist der Darlehensvertrag z. B. aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Sinne der aktuellen EuGH-Rechtsprechung unwirksam, so führt die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages gleichzeitig dazu, dass auch der zugrunde liegende Kaufvertrag über den Pkw unwirksam ist.

Eigentümer von Pkw, die vom sogenannten Abgas- oder Dieselskandal betroffen sind, haben durch einen Widerruf erhebliche Vorteile gegenüber einer Klage gegen den Hersteller auf Schadensersatz wegen einer Abgasmanipulation. Hintergrund ist, dass sich Pkw-Käufer nach überwiegender Auffassung der Gerichte im Rahmen des Schadensersatzanspruches eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis abziehen lassen müssen. 

Je nach Laufleistung wird der Schadensersatzanspruch der Betroffenen dadurch erheblich gemindert. Anders verhält es sich beim Widerruf: Hier kommt aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses keine Nutzungsentschädigung in Betracht.

Auch die Frage einer möglichen Verjährung der Schadensersatzansprüche stellt sich im Rahmen eines wirksamen Widerrufs nicht. Denn für das Widerrufsrecht sieht das Gesetz keine Verjährungsfrist vor.

Welche Verträge sind betroffen?

Die aktuelle Entscheidung betrifft nicht nur Darlehen mit Banken, sondern nahezu jeden Kreditvertrag. Dazu zählen insbesondere Autokredite, Leasingverträge, Kreditverträge für Waren wie Smartphones, Fernseher oder Laptops, Immobilienkredite und Darlehen, die seit 2010 abgeschlossen wurden.

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