Zahlungsaufforderung von Blue Internet Media GmbH / Procollect GmbH wegen whatsfun.date – Was steckt dahinter?

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer mehr Menschen berichten darüber, plötzlich Post von einem Inkassounternehmen namens Procollect GmbH zu erhalten. Der Absender fordert im Namen der Blue Internet Media GmbH die Zahlung einer Jahresmitgliedschaft für das Datingportal whatsfun.date – oft in Höhe von rund 200 bis 300 Euro. Aber was hat es mit dieser Forderung auf sich? Und lohnt sich eine Mitgliedschaft dort überhaupt?

1. Was ist whatsfun.date?

Whatsfun.date ist eines von vielen sogenannten Casual-Dating-Portalen, das mit verlockenden Angeboten für Flirts, Dates oder mehr wirbt. Auf den ersten Blick scheint eine Anmeldung kostenlos zu sein – doch schon bald erhalten Nutzer*innen Hinweise auf eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft, oft mit automatischer Verlängerung. In vielen Fällen wird behauptet, die betreffende Person habe sich registriert und ein Jahresabo abgeschlossen – meist per Mausklick.

2. Bringt die Mitgliedschaft überhaupt etwas?

Viele Nutzer berichten von zweifelhaften Profilen, mangelndem Kontakt oder sogar dem Verdacht auf Fake-Accounts. Obwohl die Plattform eine große Community verspricht, bleibt der Erfolg oft aus – was die Vermutung nahelegt, dass weniger der echte Dating-Service, sondern vielmehr der Verkauf von Mitgliedschaften im Vordergrund steht.

3. Wie kommt es zur Zahlungsaufforderung?

Die Blue Internet Media GmbH behauptet, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sei – oft durch eine vermeintlich bestätigte Anmeldung mit Zustimmung zu den AGB. Kommt es zum Zahlungsverzug, wird das Inkassounternehmen Procollect GmbH eingeschaltet, das mit einer förmlichen Zahlungsaufforderung inkl. Mahngebühren und Drohungen mit Schufa-Einträgen Druck macht.

4. Ist die Forderung berechtigt?

Hier wird es kritisch. Viele Betroffene berichten, dass sie nie bewusst eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Teilweise scheint der Anmeldeprozess gezielt intransparent oder irreführend zu sein – ein Verdacht auf sogenannte Abo-Fallen liegt nahe. In solchen Fällen kann die Forderung unwirksam oder sogar rechtswidrig sein – vor allem, wenn keine klare und ausdrückliche Zustimmung zum kostenpflichtigen Vertrag gegeben wurde.

4. Was kann man tun?

Wenn du eine solche Zahlungsaufforderung erhalten hast, solltest du:

Nicht vorschnell zahlen! Die Forderung genau prüfen – am besten mit Unterstützung von Verbraucherzentralen oder Anwälten.

Schriftlich widersprechen, wenn du dir sicher bist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Nutze dafür am besten einen nachweisbaren Versandweg (z. B. Einschreiben).
Keine Angst vor der Inkasso-Drohkulisse – ein gerichtliches Mahnverfahren ist in vielen Fällen unwahrscheinlich, und ein Eintrag bei der Schufa ist im Falle eines Widerspruches nicht zulässig.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema