Zahlungsaufforderung von enDebito collect & finance GmbH wegen Date4Friends / sugarmama24.com – Was steckt dahinter?

  • 2 Minuten Lesezeit

In letzter Zeit berichten immer mehr Verbraucher davon, Zahlungsaufforderungen vom Inkassobüro enDebito collect & finance GmbH erhalten zu haben. Die Forderungen stammen angeblich aus einer kostenpflichtigen Anmeldung auf der Plattform sugarmama24.com, die über den Betreiber Date4Friends GmbH läuft. Die meisten Betroffenen geben an, sich entweder nicht bewusst angemeldet zu haben oder keine klare Information über entstehende Kosten erhalten zu haben.

Was ist sugarmama24.com?

Sugarmama24.com ist eine Online-Dating-Plattform, die mit „kontaktfreudigen Sugarmamas“ wirbt. Der Dienst wird von der Firma Date4Friends GmbH betrieben, die auch hinter anderen Portalen dieser Art steht. Oft handelt es sich dabei um sogenannte „Abofallen“ – Seiten, bei denen Nutzer durch eine vermeintlich kostenlose Registrierung zu einem kostenpflichtigen Abo überredet werden, ohne dies klar zu erkennen.

Warum kommt eine Inkassoforderung?

Wer sich (bewusst oder unbewusst) registriert hat und nicht rechtzeitig kündigt oder widerspricht, bekommt nach einiger Zeit Post – entweder direkt vom Betreiber oder später vom Inkassobüro enDebito collect & finance GmbH. Die Inkassoschreiben enthalten meist:

  • Forderungen im Bereich von 100 bis 300 Euro

  • Zusatzkosten für Inkasso, Mahnungen und „Verzug“

  • Drohungen mit gerichtlichen Schritten oder Schufa-Einträgen

Muss man das bezahlen?

Nicht unbedingt. Viele Verbraucherschutzstellen und Anwälte sehen diese Forderungen als rechtlich fragwürdig bis unzulässig an. Hier ein paar Punkte, die zu beachten sind:

  • Kein klarer Hinweis auf Kostenpflicht? Dann liegt möglicherweise keine wirksame Vertragsbindung vor.

  • Keine Leistungen in Anspruch genommen? Auch das kann ein Argument gegen die Forderung sein.

  • Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten? Das wäre ein weiterer möglicher Angriffspunkt.

Was kann man tun?

  1. Keine Panik – Inkassoschreiben wirken oft bedrohlich, sind aber nicht automatisch rechtskräftig.

  2. Nicht sofort zahlen! Prüfe die Forderung genau.

  3. Widerruf und Widerspruch schriftlich einlegen – am besten per Einschreiben.

  4. Inkassounternehmen zur Nachweispflicht auffordern – sie müssen belegen, dass ein gültiger Vertrag vorliegt.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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