Zahlungsaufforderung von Consortium Inkasso AG bezüglich Lotto Gewinnspielbeteiligung erhalten?

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Hier finden Sie Informationen zu einer Zahlungsaufforderung des Inkassobüros Consortium Inkasso AG. Hintergrund dieses Schreibens ist offensichtlich eine angebliche telefonische Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „LOTTO 6 AUS 49“. Es wird mitgeteilt, dass einer kostenpflichtigen Dienstleistung mit persönlichen Daten zugestimmt und der offene Betrag nicht bezahlt wurde. Dem Schreiben kann nicht entnommen werden, wer der Diensteanbieter bzw. Gläubiger sein soll. Es findet sich auf dem Schreiben lediglich eine Kostenaufstellung betitelt mit „Außergerichtliche Mahnung“. Weiter wird in dem Schreiben gedroht mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, Pfändung usw. Vor dem Hintergrund dieser Drohkulisse hat ein Betroffener angefragt, ob die Forderung fristgerecht bezahlt werden soll, zumal diesem ein derartiger Vertrag überhaupt nicht bekannt ist.

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Vorsorglich sollte die Forderung gegenüber dem Inkassobüro zurückgewiesen und um Mitteilung der näheren Umstände des Zustandekommens des Vertrages gebeten werden. Erst danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang auch folgenden Artikel an. Auch hier geht es um einen Vertrag über eine Lotto-Gewinnspielbeteiligung:

Zahlungsaufforderung von Köln Euro Inkasso AG bezüglich Lotto Gewinnspielbeteiligung erhalten? 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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