Zahlungsaufforderung von Lotto-Online49 GmbH durch Anwaltsbüro Hermann und Partner (Lotto/Abo)

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Und wieder sind hier Zahlungsaufforderungen in Zusammenhang mit Lotto-Abos eingereicht worden. Forderungsinhaber ist diesmal die Firma Lotto-Online49 GmbH mit Sitz in Frankfurt. Eingetrieben wird die Forderung von dem angeblichen Anwaltsbüro Herrmann und Partner, ebenfalls mit Sitz in Frankfurt. Auffällig oder sonderbar ist, dass sich der Rechtsanwalt Herrmann mal mit einem "r" und mal mit zwei "r"schreibt. Und dies ist nicht die einzige Ungereimtheit. Gegenstand der Forderung ist eine telefonische Anmeldung zu einem Kaufvertrag. Es ist völlig unklar, was der konkrete Hintergrund der Forderung ist, zumal der Betroffene keine Erinnerung an den Vorgang hat und auch nie im Vorfeld Zahlungsaufforderungen erhalten hat. Die Empfänger der Schreiben sollen innerhalb von sieben Tagen einen Betrag um die 300,00 EUR überweisen. Das Anwaltsbüro droht im Falle der Nichtzahlung mit der Einleitung eines Klageverfahrens.


Bitte nicht einschüchtern lassen!

Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag. Der guten Ordnung halber sollte die Forderung zurückgewiesen und zunächst um Aufklärung des Sachverhaltes gebeten werden.


Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine derartige Zahlungsaufforderung von Lotto-Online49 GmbH oder dem Anwaltsbüro Herrmann und Partner erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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